Düsseldorf. . Die Affäre um den jahrelang vom Land rechtswidrig freigestellten Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, wird womöglich doch noch einmal ein Fall für die Staatsanwaltschaft. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte gestern im Landtag, er habe der Justiz Einblicke in den umfangreichen Abschlussbericht des internen Verwaltungsermittlungsverfahrens seines Ministeriums gewährt.

Die Affäre um den jahrelang vom Land rechtswidrig freigestellten Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, wird womöglich doch noch einmal ein Fall für die Staatsanwaltschaft. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte gestern im Landtag, er habe der Justiz Einblicke in den umfangreichen Abschlussbericht des internen Verwaltungsermittlungsverfahrens seines Ministeriums gewährt.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte Untreue-Ermittlungen im Fall Wendt eigentlich im November 2017 bereits eingestellt. Die mehr als einjährigen eigenen Ermittlungen des Innenministeriums, die Reul gestern dem Landtag in zentralen Punkten präsentierte, kommen zum Ergebnis, dass Wendt vom 1. Februar 2006 bis zu seiner Pensionierung am 28. Februar 2017 trotz fortlaufender Teilzeit-Besoldung keinen Dienst verrichtet habe. Dafür habe es „keine rechtliche Grundlage“ gegeben. Wendt wurde demnach auf Basis einer 28-Stunden-Teilzeitstelle bezahlt, arbeitete jedoch ausschließlich für seine Gewerkschaft.

Wendt sei 2008 und 2011 rechtswidrig beurteilt worden, weil er ohne entsprechende Leistung gute Noten erhielt. Auch eine Beförderung auf eine Sachbearbeiter-Stelle Anfang 2010 beim Landesamt für Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg sei rechtswidrig erfolgt. Wendt habe außerdem etwa ab dem Jahr 2009 nicht mehr regelmäßig und ab 2011 gar nicht mehr an den Sitzungen des Hauptpersonalrats teilgenommen. Eine noch im März 2017 vom Innenministerium vorgetragene Rechtsauffassung, wonach Gewerkschaftsvorsitzende im Rahmen des dienstlich Vertretbaren freigestellt werden dürften, sei „nicht haltbar“.