Düsseldorf. . Die Neuordnung der Kindertagesstätten in NRW nimmt Gestalt an. Familienminister Joachim Stamp (FDP) will im Kampf gegen Versorgungsengpässe künftig nicht mehr nur staatlich anerkannte Erzieherinnen in U3-Gruppen einsetzen. Auch Personal mit der niedrigeren Kinderpflege-Ausbildung soll „in der Betreuung unterdreijähriger Kinder in Tageseinrichtungen tätig sein können“, erklärte Stamp in einer Vorlage für den Landtag. Grundsätzlich werde die Landesregierung jedoch am Fachkräftegebot in den Kitas festhalten.
Die Neuordnung der Kindertagesstätten in NRW nimmt Gestalt an. Familienminister Joachim Stamp (FDP) will im Kampf gegen Versorgungsengpässe künftig nicht mehr nur staatlich anerkannte Erzieherinnen in U3-Gruppen einsetzen. Auch Personal mit der niedrigeren Kinderpflege-Ausbildung soll „in der Betreuung unterdreijähriger Kinder in Tageseinrichtungen tätig sein können“, erklärte Stamp in einer Vorlage für den Landtag. Grundsätzlich werde die Landesregierung jedoch am Fachkräftegebot in den Kitas festhalten.
Die Erleichterungen beim Personalschlüssel gehören zu den Plänen für eine seit Jahren geforderte Kita-Reform, die im Sommer 2020 in Kraft treten soll. Das Kindergartenjahr 2019/20 solle bereits in Abstimmung mit den Kommunen als „Übergangsphase“ gestaltet werden, kündigte Stamp an.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der neue Familienminister Fehlanreize und -entwicklungen bei den sogenannten Kindpauschalen beseitigen will. Seit Inkrafttreten des ungeliebten Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) im Jahr 2008 erhalten die Tageseinrichtungen pro Kind einen Betrag, der sich nach der Gruppenform und der Betreuungszeit pro Woche richtet. Eltern können für ihre Sprösslinge zwischen 25, 35 und 45 Stunden Betreuungszeit pro Woche buchen. Als Betreuungsgruppen werden mit unterschiedlichen Personalschlüsseln die Zusammensetzungen Ü3, U3 und die Altersmischung 2 bis 6 angeboten.
Immer wieder wurde geklagt, dass sich die tatsächlich angebotenen Betreuungsmodelle nicht am Bedarf der Eltern orientierten, sondern an der bestmöglichen finanziellen Förderung durch das Land. Das will Familienminister Stamp nun ändern. Zudem sollen die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten bei der Mittelverteilung endlich in den Blick genommen werden.
Zahlreiche Kita-Kläger beklagen schon lange eine strukturelle Unterfinanzierung und drohen mit der Schließung von Einrichtungen. Die jährliche Erhöhung der Kindpauschalen von drei Prozent halte mit der tatsächlichen Lohn- und Preisentwicklung nicht Schritt. Bis 2016 betrug die jährliche Steigerung der Pauschalen sogar nur 1,5 Prozent.