An Rhein und Ruhr. . Durch die G9-Rückkehr benötigen die Schulen mehr Räume. Vor allem in den Großstädten kostet das viel Geld – die Mehrkosten übernimmt das Land.

In Düsseldorf ist sich die Verwaltung jetzt schon sicher: Weil die Schüler und Schülerinnen bald wieder neun Jahre zum Gymnasium gehen, muss auf jeden Fall eine neue Schule her, möglicherweise braucht es am Ende sogar zwei Neubauten – ansonsten wäre nicht mehr genügend Platz für alle Kinder und Jugendlichen. In der Landeshauptstadt geht man davon aus, dass durch die Rückkehr zu G9 mindestens 85 neue Klassenräume nötig sind. In einer ersten Schätzung kalkuliert die Verwaltung mit einem „niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“.

Das Schulministerium von Yvonne Gebauer (FDP) ist derzeit dabei, die Platzbedarfe in den Kommunen im Land abzufragen. Bis April läuft eine wissenschaftliche Auswertung durch zwei Gutachter vom Wuppertaler Institut für Bildungsökonomische Forschung. Klar ist schon jetzt: Vor allem in den Großstädten muss an den Gymnasien entweder angebaut werden – oder es braucht ganz neue Schulen wie in Düsseldorf.

Erweiterungen sind teurer als Neubauten

In Essen rechnet die Verwaltung damit, dass durch G9 rund 45 Millionen Euro fällig werden, weil 59 neue Klassenräume errichtet werden müssen. Oberhausen kalkuliert mit 24 neuen Räumen für 6,5 Millionen Euro. Die Summe in Essen entspricht dabei ziemlich exakt dem Neubau eines Gymnasiums. Bisher ist das aber nur ein Rechenmodell, ob die Stadt wirklich einen Neubau braucht oder sie neue Räume an bestehende Schulen baut, ist noch nicht klar. Anbauten und Erweiterungen seien aber in der Regel teurer als Neubauten, betonte eine Sprecherin der Stadt.

 Einige Städte haben erste Kosten kalkuliert.
Einige Städte haben erste Kosten kalkuliert.

Nicht in allen Kommunen ist man schon so weit mit der Schätzung. „Es gibt sicherlich zusätzlichen Raumbedarf, zu den Kosten können wir aber noch wenig sagen“, sagte Tim Terhorst, Sprecher der Stadt Emmerich. In Wesel hat die Verwaltung schon im vergangenen Jahr einen Prozess gestartet, an dem die gesamte Schullandschaft beteiligt ist, Ergebnisse stehen aus. Mülheim will das Gutachten des Landes abwarten.

Bedarf kommt erst in ein paar Jahren

In Moers erkennt die Verwaltung bisher noch „keinen Handlungsbedarf“, wie ein Stadtsprecher betont. An den vier Gymnasien müssten nach derzeitiger Planung keine neuen Räume errichtet werden. Die Stadt überlegt allerdings, nach der Umstellung auf G9 im Schuljahr 2019/20 weniger Schüler aus dem Umland aufzunehmen.

Bis die Schulen den zusätzlichen Platz brauchen, dauert es noch. Eine 13. Jahrgangstufe - und damit deutlich mehr Schüler an den Gymnasien - gibt es zum ersten Mal wieder im Schuljahr 2026/27. Zur Verfügung stehen müssen die neuen Räume aber nach Angaben der Stadt Düsseldorf schon früher. Im Schuljahr 2023/24 geht die Jahrgangsstufe 10 erstmals nicht in die Oberstufe, sondern bleibt im Klassenverband in der Sekundarstufe I. Weil dort die Klassen mit durchschnittlich 29 Schülern deutlich größer sind, als die Kurse in der Oberstufe, braucht es mehr Platz.

Alte Räume sind nicht mehr frei

Ab dem Schuljahr 2019/2020 werden die meisten Schulen auf G9 umstellen.
Ab dem Schuljahr 2019/2020 werden die meisten Schulen auf G9 umstellen.

Die alten Räume, die vor der Einführung von G8 für den Unterricht genutzt wurden, stehen in den meisten Fällen nicht mehr zur Verfügung. „In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an Schule gestiegen. Deshalb sind die durch G8 freigewordenen Räume jetzt nicht einfach wieder verfügbar“, sagt Stefan Behlau, der Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft VBE. Die Räume dienten an vielen Standorten dem Ganztag oder der individuellen Förderung. „Ein Umbau oder eine Schulerweiterung wird voraussichtlich an vielen Standorten nötig sein“, glaubt Behlau.

Übernehmen wird die Mehrkosten wohl die Landesregierung. „Das Land ist den Kommunen ein fairer Partner“, sagt Daniel Kölle, Sprecher des Schulministeriums. „Bei der Einführung von G9 greift das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung, nach der das Land den Kommunen die Belastungen ausgleicht, die als Folge neuer Landesgesetze entstehen.“ Was genau zu den Folgekosten gehört – das wird nun das Gutachten klären. Das Gesetz zum sogenannten Belastungsausgleich für die Kommunen soll im Sommer vom Landtag verabschiedet werden.