August Heinrich Hoffmann von Fallersleben schrieb „Das Lied der Deutschen“ am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland. Er drückte damit seinen Wunsch nach einer nationalen Einheit Deutschlands aus. Die Melodie gehörte ursprünglich zur österreichischen Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ des Komponisten Joseph Haydn.

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben schrieb „Das Lied der Deutschen“ am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland. Er drückte damit seinen Wunsch nach einer nationalen Einheit Deutschlands aus. Die Melodie gehörte ursprünglich zur österreichischen Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ des Komponisten Joseph Haydn.

Am 11. August 1922 bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert das Deutschlandlied zur Hymne der Weimarer Republik. Die Entscheidung sollte symbolpolitisch die Einheit der jungen Republik stärken.

In der Zeit des Nationalsozialismus sang man nur die erste Strophe („Deutschland, Deutschland über alles“) in Verbindung mit dem Horst-Wessel-Lied, einem Nazi-Kampflied.

Die junge Bundesrepublik tat sich mit der Entscheidung über eine Hymne schwer. Erst 1952 bat Bundeskanzler Konrad Adenauer den Bundespräsidenten Theodor Heuss, das Deutschlandlied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen sollte die dritte Strophe gesungen werden.