Münster. . Wie weit sollen Windräder von Wohnhäusern entfernt stehen? Für umstrittene Einschränkungen beim Ausbau der Windenergie bekommt die schwarz-gelbe Landesregierung jetzt auch Gegenwind aus der Justiz. Nach einem im September 2017 verabschiedeten Erlass sollen Windräder künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten halten und nicht mehr in Wäldern gebaut werden dürfen. „Das ist reine Symbol-Politik“, sagte Max-Jürgen Seibert, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Münster gestern bei der Jahrespressekonferenz des OVG. Er leitet den 8. Senat, der unter anderem für Natur- und Landschaftsschutz zuständig ist.
Wie weit sollen Windräder von Wohnhäusern entfernt stehen? Für umstrittene Einschränkungen beim Ausbau der Windenergie bekommt die schwarz-gelbe Landesregierung jetzt auch Gegenwind aus der Justiz. Nach einem im September 2017 verabschiedeten Erlass sollen Windräder künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten halten und nicht mehr in Wäldern gebaut werden dürfen. „Das ist reine Symbol-Politik“, sagte Max-Jürgen Seibert, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Münster gestern bei der Jahrespressekonferenz des OVG. Er leitet den 8. Senat, der unter anderem für Natur- und Landschaftsschutz zuständig ist.
Nach Auffassung des Juristen könne die Landesregierung nur Empfehlungen aussprechen, da es sich in der Sache um Bundesrecht handelt. Für das Gericht gelte die Faustformel, dass der Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung etwa dreimal so weit sein muss, wie das Windrad hoch ist. „Dann ist alles gut“, sagte Seibert. Große Windräder haben – inklusive Flügel – eine Höhe von rund 250 Metern.
2017 gab es am OVG einen Rekordstand bei Streitereien um die Genehmigung von Windkraftanlagen. Die Zahl der Verfahren stieg um knapp 70 Prozent auf 73.