Siegburg/Köln. . Zu einem „Großbrand“ war die Feuerwehr Siegburg am Freitagabend zur Justizvollzugsanstalt ausgerückt. Als sie mit etwa 40 Einsatzkräften gegen 19.40 Uhr vor Ort eintraf, war das Feuer in einer Gefängniszelle mit Pulverlöschern jedoch schon „annähernd gelöscht“. Sie geht davon aus, dass ein Häftling Teile seiner Zelleneinrichtung in Brand gesetzt hatte.

Zu einem „Großbrand“ war die Feuerwehr Siegburg am Freitagabend zur Justizvollzugsanstalt ausgerückt. Als sie mit etwa 40 Einsatzkräften gegen 19.40 Uhr vor Ort eintraf, war das Feuer in einer Gefängniszelle mit Pulverlöschern jedoch schon „annähernd gelöscht“. Sie geht davon aus, dass ein Häftling Teile seiner Zelleneinrichtung in Brand gesetzt hatte.

Dem will sich die Polizei noch nicht anschließen. „Wir wissen noch nicht, was gebrannt hat, und können bislang nur eine Selbstentzündung ausschließen“, sagte ein Sprecher der Polizei am Samstag. Alles Weitere würden die Ermittlungen der Brandermittler zeigen. Während des Brandes waren keine Personen in der Zelle, sodass niemand verletzt wurde. Mittels Hochleistungslüfter wurde die Zelle im zweiten Obergeschoss mit Frischluft versorgt, so die Feuerwehr, die etwa eine Stunde im Einsatz war.

Es ist das zweite Feuer in einer JVA innerhalb kurzer Zeit. In der Nacht zu Mittwoch soll im Kölner Gefängnis ein verurteilter Vergewaltiger in seiner Gefängniszelle einen Brand verursacht haben. Der 31-Jährige wurde bei dem Feuer schwer verletzt. Gegen ihn wird wegen vollen-deter Brandstiftung ermittelt, bei dem Insassen handelt es sich um den so genannten Siegauen-Vergewaltiger, der zu elf Jahren Haft verurteilt worden war. Bei dem Brand wurden vier Menschen verletzt, der mutmaßliche Brandstifter erlitt schwere Verbrennungen. Zuvor hatte es im Juli 2017 in der Kölner JVA gebrannt.

Im NRW-Justizministerium hält man sich derzeit noch bedeckt, was Präventionsmaßnahmen gegen mögliche Zündler angeht. „Wir wollen zunächst die Ermittlungsergebnisse der Behörden abwarten“, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der NRZ.

Möglich sei dann ein ganzes Bündel von Maßnahmen. So sei es denkbar, dass die JVA ihre Hausordnungen anpassten, möglich seien auch Weisungen des Ministeriums, wie zu verfahren ist, damit Häftlinge in JVA künftig keine Möglichkeit zum Zündeln haben. Klar ist im Ministerium aber auch: Bei derartigen Vorfällen besteht immer die Gefahr, dass es Nachahmungstaten gibt.