An Rhein und Ruhr. . Mag die verbindliche Begrenzung des Flächenverbrauchs im Landesentwicklungsplan auch gestrichen werden: Die Landesregierung halte am Ziel fest, mit dem endlichen Gut Fläche sparsam umzugehen. Zudem wolle man dem Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche entgegensteuern. Das hat eine Sprecherin von Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) jetzt auf NRZ-Nachfrage bekräftigt.

Mag die verbindliche Begrenzung des Flächenverbrauchs im Landesentwicklungsplan auch gestrichen werden: Die Landesregierung halte am Ziel fest, mit dem endlichen Gut Fläche sparsam umzugehen. Zudem wolle man dem Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche entgegensteuern. Das hat eine Sprecherin von Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) jetzt auf NRZ-Nachfrage bekräftigt.

Der ökologische Ausgleich für Flächenverbrauch solle neu geordnet werden, das stehe im laufenden Jahr auf der Agenda. Wegen europa- und bundesrechtlicher Vorgaben sei das Thema aber „sehr komplex“. Geprüft würden derzeit moderne Ins-trumente, um den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern – Flächenzertifikate etwa oder Flächenpools über Gemeindegrenzen hinweg und Maßnahmen zum flächensparenden Bauen.

Der dauerhafte Verlust wertvoller Landschaftsräume sei in NRW „ein Problem“, so die Sprecherin.. Jüngsten Zahlen zufolge ist knapp ein Viertel des Landes (23,1%) mit Siedlungen und Straßen belegt, fast die Hälfte dieser Fläche ist versiegelt. Die Landesregierung setze auf Flächenrecycling und Innenraumentwicklung in den Kommunen. Im November hat das Landesumweltamt einen Leitfaden zur „Erfassung von Entsiegelungspotenzialen“ herausgegeben, im Dezember hat das Bauministerium eine neue Bewerbungsrunde für den „Flächenpool NRW“ gestartet.