Essen. Senioren müssen auf einen beliebten Zeitvertreib verzichten. Bingo spielen ist nur noch unter Auflagen möglich - sonst gilt es als Glücksspiel.

Bingo ist ein Glücksspiel - das ist klar. Aber dass es sich bei dem beliebten Zeitvertreib in einigen Kölner Seniorenheimen um ein illegales Glücksspiel handeln soll, löst mehr als Verwunderung aus. Laut Gesetz könnte den Teilnehmern sogar eine Gefängnisstrafe drohen. Stein des Anstoßes ist eine Rechnung, auf der Schokolade als "Bingo-Preis" gekauft wurde. Dies hatte durch Zufall ein Rechnungsprüfer der Sozialbetriebe Köln (SBK) entdeckt, die Seniorenheime in Köln betreiben.

"Er hat uns dann geraten, dass unsere Rechtsanwältin überprüfen solle, ob es sich dabei nicht um Glücksspiel handelt", erklärt Gabriele Patzke, Geschäftsführerin des SBK. Das Ergebnis: Ohne eine behördliche Erlaubnis darf keine weitere Bingo-Runde stattfinden. Ansonsten drohten ihnen und auch den Teilnehmern selbst eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, erklärt Nikolai Odebralski, Fachanwalt für Straf- und Zivilrecht, auf Nachfrage.

Drei Voraussetzungen für Einstufung als Glücksspiel

Obwohl der Gewinn klein ausfällt und es im Seniorenzentrum des SBK zu keiner Bargeldausschüttung kommt, handelt es sich um Glücksspiel, weil drei Voraussetzungen vorliegen, wie der Rechtsanwalt erklärt: „Laut Glücksspielstaatsvertrag gilt, dass für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt werden muss. In diesem Fall also Geld für eine Bingo-Karte gezahlt werden muss.“ Außerdem muss vom Zufall abhängen, wer das Spiel gewinnt.

„Dritte Voraussetzung ist, dass das Spiel öffentlich ist. Das heißt nicht, dass es unbedingt für jeden Menschen zugänglich ist. Es reicht, dass das Spiel geplant ist und aus Gewohnheit stattfindet. Wer beim Bingo dabei ist, spielt gar keine Rolle“, so Odebralski.

Seit Dezember 2017 gab es kein Bingo

Die Bewohner der betroffenen Kölner Seniorenheime reagierten mit Unverständnis auf das Bingo-Verbot seit Dezember vergangenen Jahres und waren dementsprechend traurig. "Wir mussten ihnen das Problem in vielen persönlichen Gesprächen schildern", erklärt Patzke.

Die Sozialbetriebe Köln haben nun eine kleine Lotterie beantragt. "Das bedeutet, dass die Gewinnsumme nicht 40.000 Euro überschreiten darf und das Gewinnspiel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein muss", erläutert Patzke. Das nächste Bingo-Spiel sei nun für Anfang Februar geplant. "Dann wollen ein großes Bingo-Event veranstalten und die Neuauflage richtig feiern", kündigt Patzke an.

Beim DRK wird Spielgeld beim Bingo eingesetzt

In anderen Seniorenzentren, wie denen des DRK, wird beim Bingo nur Spielgeld verwendet. "Bei uns steht dabei das Beisammensein im Vordergrund und nicht unbedingt das Gewinnen eines Preises", erklärt Stefanie Kutschker vom DRK-Landesverband Nordrhein.

Unter den Senioren in den Einrichtungen der AWO "wird Bingo mit großem Vergnügen, aber nicht um Geld gespielt", sagt Pressesprecher Michael Wiese. Anders als in den Seniorenheimen der Diakonie: "Die Bewohner organisieren das bei uns eigenständig. Sie spielen auch um Geld. Das sind keine wahnsinnigen Beträge, aber meist schon materielle Gewinne", sagt ein Sprecher des Diakonie-Werk in Essen. Aber ohne ein offizielles Verbot wollen die Verantwortlichen den Senioren den Spaß am Spiel nicht verderben.