Münster. Mehrere Tausend Euro sollen Männer zurückzahlen, weil sie für Flüchtlinge gebürgt haben. Der Fall beschäftigt das Oberverwaltungsgericht.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW verhandelt über zwei Fälle, in denen Männer für syrische Flüchtlinge gebürgt haben sollen. Sie wehren sich nun gegen ihre Zahlungsverpflichtung. Im ersten Fall soll ein türkischer Staatsangehöriger rund 1700 Euro an das Jobcenter Leverkusen zahlen.
In dieser Höhe hätte das Jobcenter Sozialleistungen für zwei Syrer ausgegeben, für die der Mann gebürgt habe. Die Klage des Mannes wurde in einem ersten Prozess abgewiesen. Dagegen soll er Berufung eingelegt haben. Nun verhandelt das OVG in der zweiten Instanz.
Kläger bekam Recht
Im zweiten Fall hatte das Jobcenter des Kreises Paderborn von einem zweiten Mann ursprünglich 5185 Euro zurückgefordert. Hier hatte der Kläger Recht bekommen.
Im Rahmen humanitärer Landesaufnahmeprogramme konnten syrische Flüchtlinge ab 2013 nach Deutschland kommen, wenn sich jemand verpflichtete, für ihre Lebenshaltungskosten aufzukommen. Das Aufnahmeprogramm in NRW gab es 2013 und 2014. Strittig war, wie lange diese Verpflichtungserklärung die Bürgen binden sollte.
Verpflichtungserklärung sollte nach erfolgreichem Asylverfahren enden
Nach einem Erlass des NRW-Innenministeriums von April 2015 sollte die Verpflichtungserklärung enden, wenn Syrer einen Aufenthaltstitel nach einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren haben. Demgegenüber war das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung auch danach noch weiter gilt.
Im Januar 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diejenigen, die eine Verpflichtung für einen Flüchtling abgegeben haben, auch dann bürgen müssen, wenn er das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Sie teilten damit die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums.
Abweichung von der bisherigen Rechtssprechung?
Auch dieser Fall lag damals vorher beim OVG NRW. "Das Spannende wird sein, ob das OVG nun die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht bestätigt oder davon abweicht", sagte Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW. (dpa)