An Rhein und Ruhr. . Mit einer deutlichen Mehrheit hatte der Bundestag am 30. Juni die Öffnung für die „Ehe für alle“ beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz, wonach gleichgeschlechtliche Paare erstmals auch gemeinsam Kinder adoptieren können, eine Woche später. Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Mit einer deutlichen Mehrheit hatte der Bundestag am 30. Juni die Öffnung für die „Ehe für alle“ beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz, wonach gleichgeschlechtliche Paare erstmals auch gemeinsam Kinder adoptieren können, eine Woche später. Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Eingetragene Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden. Dazu müssen die Partner persönlich und gemeinsam eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben. Eine Pflicht zur Umwandlung gibt nicht.

Neue Lebenspartnerschaften können künftig allerdings nicht mehr eingegangen werden. Es gibt dann für alle nur noch die Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiterbestehen, wenn die Paare keine Umwandlung in eine Ehe wollen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war 2001 eingeführt worden.