Hamm. . Ein illustrer Kündigungsfall um einen mit Waschpulver und Babynahrung gefüllten Geldkoffer hat das Landesarbeitsgericht in Hamm beschäftigt. Weil in dem an die Sparkasse Herne gelieferten Koffer nicht die bestellten 115 000 Euro Bargeld lagen, verdächtigte das Geldhaus eine Kassiererin, die den Behälter unbeobachtet geöffnet hatte. Das Geldinstitut sprach eine außerordentliche Kündigung aus. Dagegen setzte sich die Kassiererin erfolgreich zur Wehr. Auch in zweiter Instanz gewann sie den Kündigungsschutzprozess. Die reine Verdachtskündigung sei unwirksam, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
Ein illustrer Kündigungsfall um einen mit Waschpulver und Babynahrung gefüllten Geldkoffer hat das Landesarbeitsgericht in Hamm beschäftigt. Weil in dem an die Sparkasse Herne gelieferten Koffer nicht die bestellten 115 000 Euro Bargeld lagen, verdächtigte das Geldhaus eine Kassiererin, die den Behälter unbeobachtet geöffnet hatte. Das Geldinstitut sprach eine außerordentliche Kündigung aus. Dagegen setzte sich die Kassiererin erfolgreich zur Wehr. Auch in zweiter Instanz gewann sie den Kündigungsschutzprozess. Die reine Verdachtskündigung sei unwirksam, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
Die Frau hatte den hohen Betrag selbst angefordert, den Koffer angenommen und unter Verletzung des Vier-Augen-Prinzips geöffnet. Erst danach rief sie einen Kollegen hinzu und zeigte ihm, dass statt Bargeld nur Waschpulver und Babynahrung in dem Behälter waren.
Der Frau droht ein Strafprozess
Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen Ermittlungen auf, der Frau droht noch ein Strafprozess. Und die Sparkasse kündigte ihrer Mitarbeiterin. Indizien wie auffällige Transaktionen, die sie nach dem Vorfall vorgenommen habe, sprächen gegen sie. Dem Gericht reichte das aber nicht. Auch andere Täter seien nicht auszuschließen. Die Mitarbeiterin sei vor der Verdachtskündigung auch nicht ausreichend angehört worden. Das Urteil ist rechtskräftig.