Essen/Bottrop. . 61 980 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz wirft die Staatsanwaltschaft Essen dem im November 2016 verhafteten Bottroper Apotheker Peter S. vor. Über Jahre soll er krebskranke Menschen mit gestreckten und verdreckten Medikamenten beliefert haben. Viele Patienten oder Angehörige haben nach Angaben von Oberstaatsanwältin Anette Milk außerdem Strafanzeigen wegen Tötung oder Körperverletzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft will sie in einen Prozess gegen den Apotheker als Nebenkläger einbinden.
61 980 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz wirft die Staatsanwaltschaft Essen dem im November 2016 verhafteten Bottroper Apotheker Peter S. vor. Über Jahre soll er krebskranke Menschen mit gestreckten und verdreckten Medikamenten beliefert haben. Viele Patienten oder Angehörige haben nach Angaben von Oberstaatsanwältin Anette Milk außerdem Strafanzeigen wegen Tötung oder Körperverletzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft will sie in einen Prozess gegen den Apotheker als Nebenkläger einbinden.
Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklageschrift 35 Medikamente aufgelistet, die der Apotheker in Zehntausenden von Fällen mit weniger Wirkstoff als verordnet hergestellt haben soll. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist durch diesen gewerbsmäßigen Betrug ein Schaden von 56 Millionen Euro entstanden, weil der Apotheker mehr als 50 000 Rezepte mit den Krankenkassen abgerechnet haben soll.
Das wäre mehr als das Zwanzigfache der Summe, von der die Ermittler zunächst ausgegangen waren. Dabei hat die Staatsanwaltschaft rund 10 000 Privatrezepte und Sonderabrechnungen gar nicht erst zur Anklage gebracht.
In 27 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft dem Apotheker zusätzlich versuchte Körperverletzung vor. Diese Medikamente soll Peter S. eigenhändig hergestellt haben, wie die Etiketten beweisen. Sie waren bei der Verhaftung des Apothekers in seiner Apotheke sichergestellt und von Gutachtern untersucht worden. Sie hatten darin „erhebliche Mindermengen“ an den Wirkstoffen festgestellt, die von den Ärzten verschrieben worden waren.
Viele Patienten und Angehörige sind zwar überzeugt davon, dass durch die Unterdosierung Menschen gestorben sind. Dieser Beweis ist aber nur sehr schwer zu führen, obwohl viele Patienten Blutproben abgegeben hatten. Darauf hatte Oberstaatsanwältin Milk schon kurz nach der Verhaftung hingewiesen. Daran haben auch die Gutachten wenig geändert, die die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat.