Essen. . Wirte fürchteten mit dem Rauchverbot 2007 ein Kneipensterben. In NRW gilt heute ein striktes Verbot – uneinheitliche Regeln ärgern Gastronomen.

Vor rund zehn Jahren war der Aufschrei bei Gastronomen groß, als die damalige Bundesregierung im Juli 2007 das Nichtraucherschutzgesetz beschloss. Wirte befürchteten, dass ihre Umsätze sinken. Was hat sich mit dem Gesetz für Gastwirte verändert?

Die Regeln zum Rauchen in Gaststätten sind in den 16 Bundesländern nicht einheitlich. Die Regelungen sind seit 2007 teilweise weiter verschärft worden. Seit Mai 2013 darf in nordrhein-westfälischen Kneipen und Restaurants endgültig nicht mehr geraucht werden.

Zahl der Kneipen ist mit strengem Rauchverbot in NRW gesunken

Isabel Hausmann, stellvertretende Geschäftsführerin des Hotel-und Gaststättenverbands (Dehoga) im Bereich Nordrhein, sieht in dem Rauchverbot einen Hauptgrund für das Kneipensterben.

Hausmann betont, dass Gastronomen in NRW durch das strikte Rauchverbot besonders betroffen seien. „Die Lage der Gastronomen hat sich mit den strengen Gesetzen noch mal verschlechtert“, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin der Dehoga-Nordrhein. Viele Gastronomen hätten in Raucherräume investiert und ihre Gaststätten umgebaut, was mit dem strikten Rauchverbot 2013 hinfällig geworden sei. Die Zahl der Schankbetriebe in Nordrhein-Westfalen sei 2013 von 10178 auf 8461 gesunken. „Gruppen mit rauchenden Freunden treffen sich lieber Zuhause und trinken dort ihr Bier, wo sie auch rauchen können“, sagt Hausmann. Das Rauchverbot bedeute ganz klar Umsatzeinbußen. Vor allem kleine Kneipen seien betroffen.

Das Raucherverbot habe auch ein weiteres Problem verursacht – die Beschwerden wegen Lärmbelästigung hätten sich verstärkt, so Hausmann. Denn die meisten Raucher würden in Gruppen nach draußen gehen und sich natürlich auch unterhalten, wenn sie rauchen. Dies störe manche Anwohner.

Gaststätten-Inhaber kritisiert uneinheitliche Gesetze

Der Essener Gastronom Stefan Romberg zieht nach fast zehn Jahren Rauchverbot eine neutrale Bilanz. Der Inhaber der Gaststätte „Mittendrin“ sagt: „Wir machen nicht weniger Umsatz als vorher.“ Auch die Zahl der Gäste sei gleich geblieben.

Es stehe aber fest, dass das Rauchverbot das Ausgehverhalten nachhaltig verändert habe. Im Kneipenbereich sei es ungemütlicher geworden. „Es herrscht ein ständiges Kommen und Gehen“, sagt Romberg. Der Gastronom ärgert sich darüber, dass es nicht von Anfang an eine klare Regel zum Rauchverbot gegeben hat. „Wir haben Geld in die Hand genommen und einen Raucherraum gebaut und das Geld ist mit der Gesetzesänderung einfach verpufft“, so Romberg. Die Schwäche des Rauchverbots sei, dass es keine einheitliche Regel für ganz Deutschland gebe.

Als das Rauchverbot neu war, habe es häufig Beschwerden wegen Lärmbelästigung gegeben. Mittlerweile hätten sich aber Gastronomen und Anwohner an die Situation gewöhnt und arrangieren sich damit.

Positiv ist für den Gastronom, dass er durch das Rauchverbot selbst weniger bei der Arbeit rauche. Zudem seien auch die Zeiten für Raucherpausen des Personals so klar geregelt.

Nichtraucher-Initiative lobt NRW als Vorreiter

Siegfried Ermer sieht NRW in Sachen Nichtraucherschutz als Vorbild. Der Bundesvorsitzende des Vereins Pro Rauchfrei erklärt: „Der Rest der Republik hinkt hinter Nordrhein-Westfalen hinterher.“ Die Gesetze seien zum Beispiel in Niedersachsen oder Bremen viel zu lasch, beklagt der Pro-Rauchfrei-Vorsitzende.

Die Zustimmung zu dem strikten Rauchverbot unter den Bürgern in Nordrhein-Westfalen sei seit 2013 bis heute gestiegen – auch unter Wirten und Rauchern. „Raucher finden die Regel gut, weil sie so weniger rauchen“, sagt Ermer. Auch für Wirte sei die klare Regelung positiv, sie seien nicht mehr unter Druck entscheiden zu müssen, ob in ihrer Gaststätte geraucht werden darf oder nicht.

Problematisch sei, dass in einigen Kneipen trotz des Rauchverbots zu manchen Uhrzeiten geraucht werde. „Bürger beschweren sich bei uns, wenn in Lokalen geraucht wird, obwohl es verboten ist“, so der Vorsitzende von Pro Rauchfrei.

Einzige Alternative für Raucher sind E-Zigaretten

E-Zigaretten dürfen in nordrhein-westfälischen Gaststätten gedampft werden – so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2014. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Dampf der E-Zigaretten nicht mit dem Qualm von Zigaretten vergleichbar sei. Gastwirte können selbst entscheiden, ob bei ihnen im Lokal gedampft werden darf oder nicht.

Der Pro-Rauchfrei-Vorsitzende sagt: „E-Zigaretten sollten in Kneipen auch verboten sein.“ Er begründet dies damit, dass es schwierig zu kontrollieren sei, dass nur E-Zigaretten geraucht werden und keine Tabak-Zigaretten.