Essen. Nach dem BGH-Urteil zugunsten von Eigenbedarfs-Kündigungen fordern Mieterverbände in NRW gesetzliche Nachbesserungen. Vermieter begrüßen die Entscheidung.

Der Deutsche Mieterbund NRW sowie zahlreiche Mietervereine im Ruhrgebiet haben das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zu Eigenbedarfskündigungen stark kritisiert.

Hingegen begrüßte die Dachorganisation der Vermietern in NRW, Haus und Grund NRW, die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Endlich werden auch mal die Vermieterrechte gestärkt. Denn in Deutschland gibt es ein Mieterrecht, aber kein wirkliches Mietrecht“, sagt der Geschäftsführer von Haus und Grund NRW, Eric Uwe Amaya.

Eigenbedarf gilt laut BGH nun auch für Investoren

Das BGH hatte die Rechte von Vermietern in seinem Urteil vom 14. Dezember gestärkt. Demnach dürfen nicht nur Personengesellschaften wie Wohnungsvermieter, sondern nun auch Investorengruppen Wohnungsmietern mit Verweis auf Eigenbedarf kündigen. Das BGH hatte eine abweichende, mieterfreundliche Entscheidung vom Landgericht München damit gekippt.

Mieterbund und Mietervereine in NRW besorgt

Für Silke Gottschalk, die Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes NRW, der mehr als 300 000 Haushalte vertritt, ist das Urteil ein falsches Signal zu einer ungünstigen Zeit. „Der Wohnungsmarkt in NRW ist ohnehin schon zurzeit sehr angespannt. Dadurch kann sich die Situation auf dem Markt noch weiter verschärfen, wenn viele dem Beispiel der Münchener Investorengemeinde folgen“, sagt Gottschalk. Laut Angaben der Dachorganisation aller Mieterverbände im Land werde durch das BHG-Urteil kontinuierlich der Kündigungsschutz aufgeweicht und dem Thema Wohnhungsknappheit unnötig eine Relevanz verliehen.

„Um das Gesetz klarzustellen, sollte jetzt der Gesetzgeber aktiv werden. Denn eigentlich darf es keine Eigenbedarfskündigung für Investorengruppen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) geben“, sagt Gottschalk.

Uni-Städte im Ruhrgebiet immer beliebter

Die kommunalen Mietvereine im Ruhrgebiet beklagen zudem, dass nicht nur im Rheinland (Köln, Bonn, Düsseldorf) bezahlbarer Wohnraum knapp sei, sondern auch mittlerweile die Universitätsstädte wie Bochum, Dortmund und der Duisburger Süden immer beliebter werden. „Es muss klar sein, wie sich der jeweilige Eigenbedarf begründet. Damit nicht langjährige Mieter wegen vorgeschobenen Sanierungsmaßnahmen gekündigt werden, um die Wohnung dann später teurer zu vermieten oder zu verkaufen“, sagt Silke Gottschalk.

Zwar hat der Mieter ein dreijähriges Vorkaufsrecht für seine sanierte Wohnung, aber für viele ist der Erwerb eines Eigentums dennoch immer eine große finanzielle Herausforderung.

"Stärkung der Vermieter war notwendig"

Eric Uwe Amaya von Haus und Grund NRW sieht dies naturgemäß anders. „Jeder Einzelfall und jede Bedarfskündigung muss geprüft werden. Pauschal den Eigentümer an den Pranger zu stellen, ist falsch. In der Regel gibt es aber auch nur selten solche Härtefälle wie jetzt in München“, erklärt der Geschäftsführer der 900.000 Mitglieder umfassenden Dachorganisation der Vermieter in NRW.

Außerdem, so Amaya, gebe es zwar immer wieder Sanierungsfälle, aber die gingen nicht zu Lasten der Mieter. „Unsere Vermieter haben in der Regel ein klares Bild von ihren Mietern, kenne diese mitunter seit Jahrzehnten und pflegen ein gutes Verhältnis.“

Auch seien, wie im Münchener Fall, keine Investorengruppen, die ihr Geschäftsmodel auf die Sanierung und den teuren Weiterkauf der Wohnungen ausgelegt haben, bei Haus und Grund organisiert, berichtet Amaya.