Essen. . Mit lebenslangen Freiheitsstrafen müssen die beiden erwachsenen Angeklagten im Essener Libanesen-Prozess für eine „Hinrichtung“ in der Innenstadt bezahlen. Sie hatten laut Urteil der V. Jugendstrafkammer einen 21-Jährigen mit Schüssen getötet. Ihr mitangeklagter Neffe, 21, bekam wegen Beihilfe zum Mord siebeneinhalb Jahre Haft.
Mit lebenslangen Freiheitsstrafen müssen die beiden erwachsenen Angeklagten im Essener Libanesen-Prozess für eine „Hinrichtung“ in der Innenstadt bezahlen. Sie hatten laut Urteil der V. Jugendstrafkammer einen 21-Jährigen mit Schüssen getötet. Ihr mitangeklagter Neffe, 21, bekam wegen Beihilfe zum Mord siebeneinhalb Jahre Haft.
Der Richter wertete den Mord als „Blutrache“ für eine vorangegangene Messerstecherei im April. Die Tat sei Höhepunkt eines seit Jahrzehnten dauernden Streits innerhalb eines Familienclans. „Vernunft kehrt in diesem Streit nicht ein”, sagte der Richter. Und er appellierte an die rund 70 Zuhörer im voll besetzten Schwurgerichtssaal: „Was muss noch mehr passieren, dass Sie alle zur Besinnung kommen?”
Mahmoud M. (47), der die sechs Schüsse abgegeben hatte, wurde wegen heimtückischen Mordes nicht nur zu lebenslanger Haft verurteilt, das Gericht erkannte auch auf besondere Schwere der Schuld. Für ihn wird es schwierig, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Bei seinem Bruder Mohammad M. (36) beließ es die Kammer bei lebenslang.