Kamp-Lintfort. . Ist dauerhaftes Wohnen auf Campingplätzen erlaubt? In fünf einzelnen Verfahren beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch mit dem Campingplatz in Altfeld und genau dieser Frage. Das Ergebnis: Vergleiche in drei Fällen.

Ist dauerhaftes Wohnen auf Campingplätzen erlaubt? In fünf einzelnen Verfahren beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch mit dem Campingplatz in Altfeld und genau dieser Frage. Das Ergebnis: Vergleiche in drei Fällen.

Eine pflegebedürftige 80-Jährige, die im Sommer nach dem Stichtag 25. Mai 2014 auf den Platz gezogen war, darf bis zu ihrem Lebensende bleiben. Weiter entschied das Gericht, dass eine frisch angetraute Ehefrau zu ihrem Mann ziehen darf – mit Verweis auf den besonderen Schutz der Ehe, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte. Der Schutz der Ehe spielt auch in einem weiteren Fall eine Rolle: Eine in Scheidung lebende Frau darf bei ihrem neuen Lebensgefährten auf der Anlage wohnen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Sie solle aber, so das Gericht, nach einer angemessenen Frist ihren neuen Partner heiraten.

Die Stichtagsregelung in Kamp-Lintfort kam zustande, nachdem das Bauministerium die Stadt angewiesen hatte, dafür zu sorgen, dass der Campingplatz nicht dauerhaft bewohnt wird. Bürgermeister Christoph Landscheidt gibt zu, sich „mehr rechtliche Klarheit“ erhofft zu haben. Denn Melderecht und Baurecht widersprechen sich hier: Melden darf sich jeder mit erstem Wohnsitz auf einem Campingplatz. Gleichzeitig ist es Gesetz, dass man ebendort nicht dauerhaft wohnen darf.

Baugenehmigung für zwei Häuser

„Dass die Härtefälle, um die es ging, bleiben dürfen, ist ja gut. Wir wollen den Menschen nichts“, sagt er. Hier gehe es eher um einen „cleveren Geschäftsmann“ und sein Rechtsverständnis. Dem muss laut Gericht auch die Baugenehmigung für zwei weitere Wochenendhäuser auf der Anlage erteilt werden. Das Problem der laut Bauministerium illegalen Dauernutzung besteht auf vielen Campingplätzen in NRW.