Düren/Aachen. . Wegen Fluchtgefahr müssen die Männer, die in Düren Polizisten geschlagen haben sollen, nun doch in Haft. Einem von ihnen wird noch mehr vorgeworfen.

Nach der Knöllchen-Schlägerei, bei der am Samstag in Düren zehn Polizisten teils schwer verletzt wurden, sitzen zwei mutmaßliche Tatbeteiligte jetzt doch in Untersuchungshaft. Nachdem die Aachener Staatswaltschaft Beschwerde eingereicht hatte, hat eine Richterin Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Sie korrigierte damit die Entscheidung eines zuvor mit der Sache befassten Haftrichters.

Bei den Mittwochfrüh Verhafteten handelt es sich um einen 46-jährigen Mann und einen seiner Söhne (27). Die Festnahme erfolgte angesichts der Vorgeschichte durch Spezialkräfte der Polizei. Nach zwei weiteren Söhnen wird per Haftbefehl gesucht. Ein 28-Jähriger gilt als Haupttäter. Er soll einem Polizisten mit einem Radmutterkreuz schwerste Gesichtverletzungen zugefügt haben und ist seit dem Wochenende flüchtig. Ein 22-jähriger Sohn der Familie soll zwar auch in die Auseinandersetzung mit den Polizisten involviert gewesen sein, aber nicht so gravierend. Gegen ihn ist ein Haftbefehl ausgestellt worden, weil der junge Mann offenbar an dem Sturm auf ein Fußballfeld in Jülich beteiligt war, der vor 11 Tagen mehrere Verletzte forderte (die NRZ berichtete). Möglicherweise waren weitere Familienmitglieder an der Auseinandersetzung auf dem Fußballplatz beteiligt. Eine Durchsuchung soll Hinweise darauf ergeben haben.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte, dass nun doch Haftbefehle ausgestellt wurden: „Dass die beiden zunächst Festgenommenen am Wochenende wieder auf freien Fuß gekommen waren, hat keiner verstanden“, sagte Landeschef Adi Plickert der NRZ. Die GdP fordert eine Mindeststrafe von einem halben Jahr Freiheitsentzug bei Angriffen auf Polizisten.

Der 46-Jährige und sein Sohn (27) dürfen nicht davon ausgehen, dass es im Falle einer Verurteilung bei einer Bewährungsstrafe bleibt. Das machte die Richterin deutlich, die jetzt über die Haftbefehle entschieden hat. Auch die Staatsanwaltschaft hält eine Haftstrafe für möglich. Sie hatte zudem auf die erhebliche „rechtsstaatsfeindliche Gesinnung“ hingewiesen, die bei dem Vorfall am Samstag deutlich geworden sei.