Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, wer mit seiner Rente und anderen Alterseinkünften unter den Hartz-IV-Sätzen bleibt. Dazu zählt die Regelleistung von 404 Euro und eine angemessene, warme Wohnung. Je nach örtlichem Mietniveau bewegt sich der Gesamtbetrag für Alleinstehende grob zwischen 750 und 850 Euro.
Wer mit seiner Rente darunter liegt, hat beim Sozialamt Anspruch auf die Differenz. Dieser Aufstockungsbetrag stieg 2015 in NRW um 2,6 Prozent auf durchschnittlich 466 Euro pro Person. Auf den Bedarf werden alle Einkünfte angerechnet, dazu zählen neben der Altersrente auch Mütter- und Witwenrenten.