Ab dem Jahr 2020 sollen Bürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen am Tag der Kommunalwahl gewählt werden. Das soll sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Bisher jedoch waren die Wahlperioden von Verwaltungschef und Parlament unterschiedlich lang.

In rund der Hälfte der NRW-Gemeinden war der Rathauschef bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr bestimmt worden. Das war möglich, weil die Amtsinhaber dort einmalig ihre Amtszeit freiwillig verkürzten. Damit es mit dem NRW-weiten Wahltermin im Jahr 2020 passt, wurde die Wahlperiode einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert.

In allen anderen Kommunen wird jetzt am 13. September gewählt. Konkret müssen die Bürger in zwölf kreisfreien Städten, elf Kreisen und 156 kreisangehörigen Gemeinden den Verwaltungschef bestimmen. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.