Essen. . Kita-Streik in Nordrhein-Westfalen: 10 000 Beschäftigte aus Kitas und sozialen Diensten treten in den unbefristeten Ausstand.

Wohin mit Max, Paul und Sophie, wenn die Kita-Erzieherinnen streiken? Spätestens heute müssen auch Eltern im Ruhrgebiet auf diese Frage eine Antwort parat haben, denn ein großer Teil der kommunalen Kitas bleibt geschlossen. Rund 1000 NRW-weit. Ende offen. Glücklich ist, wer sich auf Großeltern verlassen kann, auf gute Freunde, eine Leih-Oma oder auf eine Notgruppe in der eigenen Kita.

Überall in NRW werden in diesen Tagen familiäre Notpläne aufgelegt. Denn nur wenige Arbeitgeber reagieren familienfreundlich und flexibel auf die Sorgen der Eltern. Ein Tag mag sich noch gut und gerne überbrücken lassen. Aber eine Woche und mehr?

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Von Janet Lindgens und Julia Gresförder

Viele Kommunen richteten eigens Hotlines ein. In Essen leisten von 48 städtischen Kitas 27 einen Notdienst. „Wir wissen aus Gesprächen mit Eltern, dass manche von ihnen beruflich existenziell gefährdet sind, wenn sie ihre Kinder nicht versorgt bekommen“, sagt die Essener Gewerkschaftssekretärin Monika Peil. Trotz Urabstimmung seien deshalb nicht alle Erzieherinnen von dem Streik begeistert. Peil: „Viele denken an die Kinder und Eltern, haben ein schlechtes Gewissen. Kinder sind ja keine Akten!“

Finanzielle Belastung

Manche Kommune verhandelte noch am späten Freitag mit der Gewerkschaft Verdi über Notgruppen. In Duisburg erklärte OB Sören Link (SPD), die städtischen Mitarbeiter könnten ihre Kinder sogar mit ins Rathaus, mit ins Büro bringen.

Und obwohl viele Eltern zwar Verständnis für den Wunsch der Erzieherinnen nach finanzieller Besserstellung und mehr Anerkennung hegen, liegen ihre Nerven nun blank. Schließlich ist das Leben berufstätiger Eltern auch ohne Streik schon stressig genug. Obendrein wird mancher von ihnen wohl gezwungen sein, doppelt zu zahlen. Den Beitrag für die Kita und obendrein die Kosten für den Babysitter oder andere Notlösungen. Denn viele Kommunen wie Düsseldorf, Essen oder Herne verweisen auf ihre Satzung, die Rückerstattungen nicht vorsehen.