Berlin. Wer zu Hause von Angehörigen oder Freunden ehrenamtlich gepflegt wird, bekommt Pflegegeld zur freien Verfügung. Welcher Betrag für Sie gilt.
Jeden ersten Werktag des Monats gibt es Pflegegeld aufs Konto. Pflegebedürftige, die zu Hause in privat organisierter Hilfe gepflegt werden, können frei entscheiden, was sie mit der Unterstützung von der Pflegeversicherung machen. Und das ohne Nachweispflicht – weder gegenüber Angehörigen noch gegenüber der Kasse. Das ist bei anderen Leistungen der Pflegekasse anders. Pflegesachleistungen beispielsweise können nur verrechnet werden. Es gibt sie außerdem nur unter der Voraussetzung, dass das Geld für eng umrissene Dinge und Dienste eingesetzt wird.
Ein Beispiel: Wer zwar in den eigenen vier Wänden bleiben will, aber nicht von Verwandten oder Bekannten gepflegt werden kann oder möchte, hat die Möglichkeit, professionelle Pflegedienste einzusetzen. Dann gibt es statt Pflegegeld sogenannte Pflegesachleistungen. Dieses Geld gibt es aber nicht direkt aufs Konto – vielmehr überweist die Kasse es direkt an den beauftragten Pflegedienst. Auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich.
Wie hoch ist Pflegegeld? Ab Januar gibt’s mehr
Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Je höher der Grad, desto mehr Geld. Wie alle Geld- und Sachleistungen von den Pflegekassen, wird auch das Pflegegeld ab Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
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Im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das die Ampel-Regierung auf den Weg gebracht hat, steht zudem, dass die Höhe dieser Pflegeleistungen alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden soll.
Übersicht Pflegegeld – ab Januar 2025 gibt es mehr
Pflegegrad | Pflegegeld bis 31.12.2023 | Pflegegeld bis 31.12.2024 | Pflegegeld ab 01.01.2025 |
1 | - | - | - |
2 | 316 Euro | 332 Euro | 347 Euro |
3 | 545 Euro | 573 Euro | 599 Euro |
4 | 728 Euro | 765 Euro | 800 Euro |
5 | 901 Euro | 947 Euro | 990 Euro |
Quelle: §§ 37, 38 SGB 11, Finanztip-Recherche (Stand: Dezember 2024)
Wichtige Voraussetzungen, um Pflegegeld zu erhalten:
- Der oder die Pflegebedürftige hat Pflegegrad 2 oder höher.
- Die häusliche Pflege ist in geeigneter Weise sichergestellt. Das überprüft die Pflegekasse in der ...
- … regelmäßigen kostenlosen Pflicht-Beratung, an der teilgenommen werden muss.
Grundvoraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist zudem, dass man Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung ist. Dafür schreibt das Gesetz zudem eine Mindestzeit vor. Bei den meisten ist diese Voraussetzung erfüllt, ohne dass sie es bemerken.
Denn auch wenn man als jüngerer Mensch oft kaum Kontakt mit seiner Pflegekasse hat: als gesetzlich krankenversicherter Angestellter beispielsweise, ist man automatisch auch Mitglied einer entsprechenden gesetzlichen Pflegeversicherung. Mitglied über eine Familienversicherung zu sein, reicht ebenfalls aus.
Probleme mit der Mindestversicherungszeit, auch Vorversicherungszeit genannt, kann es vor allem geben, wenn man kürzlich von der privaten in die gesetzliche Sozialversicherung gewechselt ist. Oder wenn man während der letzten Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet hat. Dann hilft ein Anruf bei der Krankenkasse oder Pflegekasse, um offene Fragen zu klären.
So stellt man den Antrag auf Pflegegeld
Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos gestellt werden. Per Brief, per Mail, aber auch telefonisch. Vor allem ein Gespräch sollte man sich am besten als Erstantrag auf Pflegegeld bestätigen lassen. Als Nächstes gibt es Post von der Kasse: ein Antrags-Formular. Datum der Antragstellung ist dann aber nicht der Tag, an dem man das Formular ausfüllt. Sondern der Tag, an dem der zu Pflegende die Pflegekasse zuerst, auch formlos, kontaktiert hat und alle Voraussetzungen vorlagen. Bis zu diesem Tag rückwirkend gibt es Pflegegeld. Es ist daher wichtig, den Antrag auf Pflegegeld möglichst früh zu stellen.
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Wann wird Pflegegeld überwiesen?
Das Pflegegeld soll bis zum ersten Werktag des jeweiligen Kalendermonats durch die Pflegekassen ausgezahlt werden. Das bedeutet für Januar 2025, dass das höhere Pflegegeld bereits am 2. Januar auf dem Konto eingegangen ist. Wenn das Geld zum ersten Mal ausgezahlt wird, muss man genau nachrechnen: Denn dann gibt es Pflegegeld ja für den Zeitraum seit der Antragstellung, beziehungsweise seitdem alle Voraussetzungen vorliegen.
Ein Beispiel: Wer seit Dezember Pflegegrad 2 und damit Anspruch auf Pflegegeld hat, aber erst zum Januar das Geld bekommt, erhält 679 Euro. 332 Euro für Dezember 2024 plus 347 Euro für Januar 2025. Bei höherem Pflegegrad gibt’s entsprechend mehr.
Bei Pflegegeld ist Beratung Pflicht
Bei all der beschriebenen Freiheit darf man eines nicht vergessen: Wird zu Hause und ausschließlich von den Nächsten gepflegt, ist die Last, die mit Pflege einhergeht, auf wenige, meist laienhafte Schultern verteilt. Damit gewährleistet ist, dass die Pflege zu Hause dennoch klappt, schreibt das Gesetz regelmäßige Besuche und Beratung vor: In den Pflegegraden 2 und 3 müssen alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine kostenfreie Beratung bei sich zu Hause in Anspruch nehmen.
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Auch hier gibt es eine Ausnahme: Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann bis 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Eine erste Beratung muss aber immer in den eigenen vier Wänden stattfinden.
Die Pflege-Berater können Angestellte der Pflegekassen selbst sein. Häufig werden aber auch Berater und Beraterinnen mit viel Wissen rund um Pflege aus der Praxis eingesetzt. Etwa Mitarbeiter zugelassener Pflegedienste. Oder Beratungspersonen kommunaler Einrichtungen oder von unabhängigen Beratungsstellen, wie etwa der Diakonie, der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt AWO oder anderen Sozialstellen.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.
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