Hannover. Wenn am Urlaubsziel ein Terroranschlag verübt worden ist, dürfen Reisende meist kostenlos stornieren. Die Fristen dafür sind jedoch eng.
Urlauber dürfen gebuchte Reisen meist kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsziel ein Terroranschlag verübt wurde. Doch das gilt nur für Reisen innerhalb relativ enger Fristen, die von den Reiseveranstaltern festgelegt werden. Darüber hinaus wird es jedoch schwierig, ohne Stornogebühren aus dem Vertrag zu kommen. Darauf macht der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover aufmerksam. Der Rechtsanspruch, wegen höherer Gewalt kostenlos kündigen zu können, verliere sich mit der Zeit. Je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird es für den Urlauber, zu beweisen, dass seine zukünftige Reise erheblich beeinträchtigt sein wird. Und die allgemeine Angst vor Terror ist kein Grund, den Vertrag kostenlos zu kündigen. (dpa)