Kiel.. Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert muss in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer eine Schlappe einstecken: Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hält seine Forderung für unbegründet. Weichert gibt aber nicht auf.
Facebook darf im Streit mit dem schleswig-holsteinischen
Datenschützer Thilo Weichert von seinen Nutzern zumindest vorerst weiterhin die
Anmeldung mit ihren echten Namen verlangen. Das entschied das
schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht. Das Gericht stellte die
aufschiebende Wirkung von Facebooks Widersprüchen gegen eine Verordnung
Weicherts wieder her. Der Datenschützer will gegen die Beschlüsse von Donnerstag
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Das schleswig-holsteinische Datenschutzzentrum habe seine Anordnung
zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt, argumentierte das
Gericht. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem
Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn die
Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung
in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolge. Und das passiere
im Fall von Facebook in Irland.
Facebook-Anmeldung auch unter Pseudonym ermöglichen
Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß des deutschen
Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes den Nutzern auch die
Registrierung mit Pseudonymen zu erlauben. Er drohte mit einem Zwangsgeld in
Höhe von jeweils 20 000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische
Niederlassung. Der Kieler Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook
bekannt und geht unter anderem gegen den "Gefällt mir"-Knopf des
Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.
Weichert nannte die Entscheidungen "mehr als verblüffend". "Sie sind
in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook
Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber
das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten
verarbeitet werden." Deswegen werde er eine Beschwerde einlegen.
Facebook erklärt, die Anmeldung mit echten Namen sei wichtig, damit
die Nutzer sich miteinander vernetzen könnten, und sorge für mehr
Sicherheit. (dpa)