Düsseldorf.. Deutsche YouTube-Nutzer kennen das: Sie wollen ein Musikvideo aufrufen und sehen stattdessen den Hinweis „Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar.“ Die Gema stört vor allem der Zusatz, dass die Verwertungsgesellschaft für diese Sperre verantwortlich sei. Im Streit mit YouTube beschreitet die Gema nun den internationalen Rechtsweg.
Im Streit mit der Internet-Videoplattform YouTube muss die Verwertungsgesellschaft Gema nun den internationalen Rechtsweg beschreiten. Eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter, die von der Gema beim Landgericht München eingereicht wurde, konnte in Deutschland nicht zugestellt werden, sagte Gema-Sprecherin Ursula Goebel am Donnerstag. "Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert, bis das Dokument in den USA zugestellt werden kann."
Bei der Klage der Gema geht es um die Sperrhinweise von YouTube, die erscheinen, wenn die Videos in Deutschland nicht angeschaut werden dürfen. YouTube-Nutzer in Deutschland sehen dann in der Regel den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen, weil sie in der Regel die Sperrung nicht veranlasst habe.
Im Streit um eine Vergütung von Musikvideos auf YouTube habe die Gema nur exemplarisch zwölf Titel sperren lassen. In dieser Sache standen sich die Google-Tochter und die Gema in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen.
Mehr Videos in Deutschland gesperrt als in Vatikanstadt
Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Rechtsmittel eingelegt. Die Verhandlungen zwischen der Gema und YouTube wurden im vergangenen Dezember abgebrochen, die Verwertungsgesellschaft fordert nun 1,6 Millionen Euro Schadenersatz.
Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab.
In Deutschland sind nach einer Erhebung von OpenDataCity derzeit 61,5 Prozent der weltweiten Top-1000-Videos von YouTube gesperrt. Damit liegt Deutschland deutlich vor Südsudan (15 Prozent) und Vatikanstadt (5 Prozent). (dpa)