Karlsruhe. Der Rosenkrieg um eine Lotto-Million am Niederrhein beschäftigt nun den Bundesgerichtshof. Das Gericht soll prüfen, ob ein Lotto-Spieler aus Mönchengladbach einen Teil seines Gewinns an seine Ex-Frau abtreten muss. Als er den Sechser landete, lebte das Paar schon sieben Jahre getrennt.
Über einen in der deutschen Rechtsgeschichte einzigartigen Rosenkrieg um einen Lotto-Gewinn muss am Mittwoch der Bundesgerichtshof entscheiden: In dem Verfahren soll geklärt werden, ob ein Lotto-Spieler aus Mönchengladbach einen Teil seines Gewinns von knapp einer Million Euro an seine Ex-Frau abgeben muss, von der er schon seit Jahren getrennt lebte.
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Den Vorinstanzen zufolge hatte der Rentner Ende 2008 knapp eine Million Euro gewonnen, lebte damals aber schon seit sieben Jahren von seiner Frau getrennt und mit einer anderen Partnerin zusammen. Zwei Monate nach seinem Lotto-Sechser reichte er dann die Scheidung ein - womöglich zu spät.
Vor dem Landgericht Düsseldorf ging die Frau leer aus
Die Ex-Frau und Mutter der drei gemeinsamen Kinder klagt seitdem auf einen sechsstelligen Betrag und beruft sich auf den sogenannten Zugewinnausgleich. Demnach muss das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen bei Scheidung auf beide Partner aufgeteilt werden.
So sah es auch das Amtsgericht Köln und sprach der Frau 242.500 Euro zu. Das Landgericht hob dieses Urteil aber wieder auf. Die Frau habe keine Ansprüche aus dem Lotto-Gewinn, weil dies gegenüber dem Beklagten "grob unbillig" wäre. Wie der BGH den Fall nun entscheiden wird, ist völlig offen. (afp)