Leipzig. Zweite Verurteilung in den kino.to-Prozessen: Der Administrator wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, ein früherer Mitarbeiter erhielt nun drei Jahre und neun Monate. Er hatte mehr als 50.000 Filme auf das illegale Internet-Filmportal hochgeladen.

Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das
Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe am Donnerstag über einen Zeitraum von drei
Jahren zur Bewährung aus. Richter Mathias Winderlich sah es als erwiesen an,
dass der 24-Jährige aus Hilden der gemeinschaftlichen und
gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken
schuldig ist.

Dennis B. gab zu, von Juli 2009 bis Juni 2011 in mehr als 53.600
Fällen Filme auf das Portal hochgeladen zu haben. Staatsanwalt Dietmar Bluhm von
der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte habe knapp zehn
Prozent aller Filme beschafft und hochgeladen, die bei kino.to verfügbar gewesen
seien. Innerhalb von knapp zwei Jahren habe er damit bis zu seiner Festnahme im
Juni dieses Jahres rund 12.000 Euro verdient.

"Ich habe nicht viel verdient"

Monatlich habe der 24-Jährige, der als arbeitslos gemeldet war und
Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezogen hatte, 30 Euro für Server zahlen
müssen, auf die er die Filme hochgeladen hatte. Das verdiente Geld hatte er bis
zu seiner Festnahme für seinen Lebensunterhalt ausgegeben. "Ich habe mich
ausnutzen lassen", sagte Dennis B., "ich habe nicht viel verdient." Er
berichtete, dass er zuvor Computerspiele gespielt habe und dann über Jerome E.,
der ebenfalls Beschuldigter in den Verfahren gegen Mitarbeiter von kino.to ist,
in die kriminelle Szene hinein gerutscht sei.

Der am 7. Dezember zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren
verurteilte frühere Hauptadministrator Martin S. hatte rund 210.000 Euro aus
Werbeeinnahmen erzielt, bei dem am 2. Dezember zu einer Strafe von zweieinhalb
Jahren verurteilten ehemaligen Webdesigner Marcus V. waren es rund 160.000 Euro
gewesen.

Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber

Richter Winderlich sagte, der Angeklagte, der eine Ausbildung als
informationstechnischer Assistent absolviert hatte, sei ein "kleiner, aber
notwendiger Teil von kino.to" gewesen. Die Betreiber von kino.to seien auf Leute
wie Dennis B. angewiesen gewesen, die für sehr wenig Geld sehr viele Filme
hochgeladen hätten. Bluhm sprach bei dem sogenannten Uploader von einem
Lohnarbeiter, der für jede hochgeladene Raubkopie etwa zehn Cent verdient habe,
sein Verteidiger Dirk Petri aus Köln nannte ihn einen "Handlanger oder
Wasserträger".

Die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to
werden von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen bei der
Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Am 8. Juni hatte sie zahlreiche
Wohnungen und Geschäftsräume in ganz Deutschland durchsuchen und 13 Haftbefehle
vollstrecken lassen.

Die bisher verurteilten drei früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar
nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie
sich seit Juni dieses Jahres befunden hatten. Vier Beschuldigte sitzen weiterhin
in Untersuchungshaft, gegen sechs weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle
gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. (dapd)