Kornwestheim.. Nicht alle Fußgänger verhalten sich angemessen im Straßenverkehr. Wir erklären, welche Strafen für Bei-Rot-Geher und Kaugummi-Auf-Die-Straße-Spucker drohen - und warum Autofahrer Parklücken-Freihalter zur Seite drängen dürfen.

Fußgänger und verkehrsgerechtes Verhalten - wer offenen Auges durch die Straßen geht, wird da wohl so seine Zweifel bekommen. Mal wird rotes Ampellicht missachtet, dann der Zebrastreifen links liegen gelassen oder die falsche Straßenseite für das Vorwärtskommen per pedes gewählt. "Ein Fußgänger muss ebenso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen und auf andere achtgeben", sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim.

"Dies gilt auch für Fußgängerampeln und sogar für Zebrastreifen. Kommt jemand zu Schaden, lautet das Stichwort Mitschuld." Wer die Fahrbahn überquere, ohne den Fahrzeugverkehr zu beachten und dabei einen anderen gefährde, werde mit einem Bußgeld von fünf Euro belegt, wenn dies einem Ordnungshüter auffalle. "Kommt es durch das unachtsame Verhalten des Fußgängers zu einem Unfall, verdoppelt sich das Bußgeld auf zehn Euro", sagt Winter.

Müll auf die Straße werfen kann teuer werden

Schlimmer seien die zivilrechtlichen Folgen, und für den, der keine Privathaftpflichtversicherung besitze, könne es sehr teuer werden. Werde gar grobe Fahrlässigkeit festgestellt, könne die Versicherung sich querlegen. Das gilt laut Winter ebenso, wenn man als Fußgänger bei Rot die Straße überquere. Springe die Ampel von Grün auf Rot, sei Eile geboten, um die andere Straßenseite zu erreichen. Wer allzu saumselig weitergehe, riskiere unter anderem fünf Euro Bußgeld.

Entsorge man Zigarettenkippen, Kaugummi, Taschentücher oder Ähnliches auf dem Bürgersteig oder auf der Straße, drohten je nach Gemeinde Bußgelder von 10 bis 35 Euro, berichtet Winter. Auch sei es keineswegs egal, welche Straßenseite man als Fußgänger wähle. "Außerhalb von Ortschaften ist zwingend am linken Fahrbahnrand zu gehen, verstößt man dagegen, drohen fünf Euro Bußgeld", erläutert der Anwalt. Und wer die Straße benutze, obgleich Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden seien, müsse ebenfalls mit einem Bußgeld (fünf Euro) rechnen.

Notwehrrecht im Einparkstress

Immer wieder zu beobachten, wie ein Fußgänger eine Parklücke freihalten will. Doch laut Straßenverkehrsordnung gilt, dass derjenige den Parkplatz bekommt, der zuerst die Parklücke erreicht. "Halte ich also für einen Bekannten, der noch weit entfernt ist, eine Parklücke frei, die ein anderer, direkt vor ihr wartend, besetzen möchte, gilt etwas, was offensichtlich die wenigsten Fußgänger wissen", erläutert Winter: "Blockiere ich als Fußgänger diese Parklücke, darf mich der Autofahrer sehr wohl langsam und vorsichtig aus der Parklücke drängen. Notwehrrecht nennt man das."

Der neue Bußgeldkatalog

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Mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren kostet jetzt 100 statt 50 Euro.
Mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren kostet jetzt 100 statt 50 Euro. © Unbekannt | Unbekannt
In Großbritannien ist es Pflicht auf der linken Seite zu fahren. Wer in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, der muss 80 Euro bezahlen. Nach dem alten Bußgeldkatalog wären es nur 40 Euro gewesen.
In Großbritannien ist es Pflicht auf der linken Seite zu fahren. Wer in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, der muss 80 Euro bezahlen. Nach dem alten Bußgeldkatalog wären es nur 40 Euro gewesen. © Unbekannt | Unbekannt
Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, die Vorfahrt missachtet oder wendet und zum Geisterfahrer wird, muss mit einem Bußgeld von 70 bis 200 Euro rechnen.
Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, die Vorfahrt missachtet oder wendet und zum Geisterfahrer wird, muss mit einem Bußgeld von 70 bis 200 Euro rechnen. © Unbekannt | Unbekannt
Zwischen dem eigenen und dem voranfahrenden Fahrzeug nicht genügend Abstand zu halten, kann teuer werden. Je nach Geschwindigkeit und Abstand werden zwischen 75 und 400 Euro fällig. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es nur 40 bis 250 Euro.
Zwischen dem eigenen und dem voranfahrenden Fahrzeug nicht genügend Abstand zu halten, kann teuer werden. Je nach Geschwindigkeit und Abstand werden zwischen 75 und 400 Euro fällig. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es nur 40 bis 250 Euro. © Unbekannt | Unbekannt
Deutlich verteuert hat sich auch das Bußgeld für zu schnelles Fahren in einer geschlossenen Ortschaft: 80 bis 760 Euro statt vormals 50 bis 425 Euro.
Deutlich verteuert hat sich auch das Bußgeld für zu schnelles Fahren in einer geschlossenen Ortschaft: 80 bis 760 Euro statt vormals 50 bis 425 Euro. © ddp | ddp
Auch außerorts sollten sich Auto-Fahrer an Tempolimits halten. Andernfalls gibt's eine Rechnung zwischen 70 und 600 Euro. Früher waren Geschwindingkeitsüberschreitungen günstiger: 40 bis 375 Euro.
Auch außerorts sollten sich Auto-Fahrer an Tempolimits halten. Andernfalls gibt's eine Rechnung zwischen 70 und 600 Euro. Früher waren Geschwindingkeitsüberschreitungen günstiger: 40 bis 375 Euro. © ddp | ddp
Wer keine Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen auch Radfahrer gehören, nimmt, muss 80 Euro zahlen. Vor Februar diesen Jahres waren es 60 Euro.
Wer keine Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen auch Radfahrer gehören, nimmt, muss 80 Euro zahlen. Vor Februar diesen Jahres waren es 60 Euro. © WAZ | WAZ
Die Polizei kann Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro bestrafen, wenn diese Fußgänger an Überwegen und Zebrastreifen nicht zuerst über die Straße gehen lassen. Vormals waren es 50 Euro.
Die Polizei kann Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro bestrafen, wenn diese Fußgänger an Überwegen und Zebrastreifen nicht zuerst über die Straße gehen lassen. Vormals waren es 50 Euro. © WAZ | WAZ
Vorsicht ist auch an Bahnübergängen geboten. Fehlverhalten kann zwischen 80 und 700 Euro kosten, vor Februar 2009 ware es 50 bis 450 Euro.
Vorsicht ist auch an Bahnübergängen geboten. Fehlverhalten kann zwischen 80 und 700 Euro kosten, vor Februar 2009 ware es 50 bis 450 Euro. © WP | WP
Gefährliche Überholmanöver schlagen mit 80 bis 250 Euro zu Buche.
Gefährliche Überholmanöver schlagen mit 80 bis 250 Euro zu Buche. © Unbekannt | Unbekannt
Nimmt ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt und wird dabei von der Polizei erwischt, kann ihn das 100 Euro kosten. Vor der Umstellung waren es 50 Euro.
Nimmt ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt und wird dabei von der Polizei erwischt, kann ihn das 100 Euro kosten. Vor der Umstellung waren es 50 Euro. © WR | WR
Bei Rot sollte man anhalten. Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regel und fährt weiter, muss er heute zwischen 90 und 360 Euro abdrücken. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es 50 bis 200 Euro.
Bei Rot sollte man anhalten. Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regel und fährt weiter, muss er heute zwischen 90 und 360 Euro abdrücken. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es 50 bis 200 Euro. © WAZ | WAZ
Kein Kavaliersdelikt: Mit Alkohol oder Drogen im Blut Auto zu fahren, kann böse enden und teuer werden. Beim ersten Verstoß sind es 500, beim zweiten 1000 und beim dritten 1500 Euro. Eine Verdopplung der früher dafür verlangten Bußgelder.
Kein Kavaliersdelikt: Mit Alkohol oder Drogen im Blut Auto zu fahren, kann böse enden und teuer werden. Beim ersten Verstoß sind es 500, beim zweiten 1000 und beim dritten 1500 Euro. Eine Verdopplung der früher dafür verlangten Bußgelder. © Unbekannt | Unbekannt
Fahranfänger müssen ganz auf Alkohol verzichten: Wer die Null-Promille-Regel nicht einhält zahlt 250 Euro. Ebenfalls doppelt so viel wie vor der Reform.
Fahranfänger müssen ganz auf Alkohol verzichten: Wer die Null-Promille-Regel nicht einhält zahlt 250 Euro. Ebenfalls doppelt so viel wie vor der Reform. © imago stock&people | imago stock&people
Die Straße ist keine Rennstrecke: Wer an einem illegale Kfz-Rennen teilnimmt zahlt 400 Euro. Wer den Wettkampf veranstaltet, muss sogar 500 Euro überweisen. Früher waren es 150 beziehungsweise 200 Euro.
Die Straße ist keine Rennstrecke: Wer an einem illegale Kfz-Rennen teilnimmt zahlt 400 Euro. Wer den Wettkampf veranstaltet, muss sogar 500 Euro überweisen. Früher waren es 150 beziehungsweise 200 Euro. © Unbekannt | Unbekannt
Fahrzeuge sollten nicht mehr transportieren als laut Fahrzeugschein zugelassen. Überladungen um mehr als 20 Prozent kosten für Pkws 95 bis 235 Euro.  Transportiert ein Lkw-Fahrer mehr als fünf Prozent zusätzlich zu der zugelassenen Last, kostet ihn das 80 bis 380 Euro.
Fahrzeuge sollten nicht mehr transportieren als laut Fahrzeugschein zugelassen. Überladungen um mehr als 20 Prozent kosten für Pkws 95 bis 235 Euro. Transportiert ein Lkw-Fahrer mehr als fünf Prozent zusätzlich zu der zugelassenen Last, kostet ihn das 80 bis 380 Euro. © Unbekannt | Unbekannt
Sonntags dürfen Lkw gar nicht fahren. Hält sich der Fahrer nicht daran, büßt er mit 75 Euro. Der Halter des Fahrzeugs blecht 380 Euro. Vor der Umstellung waren es 40 Euro beziehungsweise 200 Euro.
Sonntags dürfen Lkw gar nicht fahren. Hält sich der Fahrer nicht daran, büßt er mit 75 Euro. Der Halter des Fahrzeugs blecht 380 Euro. Vor der Umstellung waren es 40 Euro beziehungsweise 200 Euro. © Unbekannt | Unbekannt
Der Grünpfeil soll die Wartezeit beim Rechtsabbiegen verkürzen - rund um das Zeichen müssen aber auch Regeln beachtet werden. Zum Beispiel dürfen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Ein Verstoß kann zwischen 70 und 150 Euro kosten.
Der Grünpfeil soll die Wartezeit beim Rechtsabbiegen verkürzen - rund um das Zeichen müssen aber auch Regeln beachtet werden. Zum Beispiel dürfen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Ein Verstoß kann zwischen 70 und 150 Euro kosten. © WP Michael Kleinrensing | WP Michael Kleinrensing
Autos, Laster und Busse müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Wer sich nicht an die Fristen hält, muss je nach Länge der Fristüberschreitung 15 bis 75 Euro zahlen.
Autos, Laster und Busse müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Wer sich nicht an die Fristen hält, muss je nach Länge der Fristüberschreitung 15 bis 75 Euro zahlen. © WAZ | WAZ
Fahrrad- und Autofahrer dürfen während der Fahrt nicht zum Handy greifen: Wer es trotzdem macht und erwischt wird, muss 25 beziehungsweise 40 Euro zahlen. Der Pkw-Fahrer erhält oben drauf noch einen Punkt im Verkehrszentralregister.
Fahrrad- und Autofahrer dürfen während der Fahrt nicht zum Handy greifen: Wer es trotzdem macht und erwischt wird, muss 25 beziehungsweise 40 Euro zahlen. Der Pkw-Fahrer erhält oben drauf noch einen Punkt im Verkehrszentralregister. © Unbekannt | Unbekannt
Finden Sie die Fehler? Der Fahrer telefoniert nicht nur. Seine Beifahrerin und er selbst sind auch nicht angeschnallt. Dafür berechnet die Polizei 30 Euro. Sind auch Kinder im Wagen, die nicht gesichert sind, kann dies bis zu 50 Euro kosten.
Finden Sie die Fehler? Der Fahrer telefoniert nicht nur. Seine Beifahrerin und er selbst sind auch nicht angeschnallt. Dafür berechnet die Polizei 30 Euro. Sind auch Kinder im Wagen, die nicht gesichert sind, kann dies bis zu 50 Euro kosten. © Unbekannt | Unbekannt
Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, sind eine Gefahr für den Fahrer und andere Menschen. Auch abgefahrene Reifen sind ein Fahrzeugmangel und können bei Erwischen 50 Euro kosten. Mangelhafte Anhänger oder Autos können den Halter bis zu 135 Euro kosten.
Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, sind eine Gefahr für den Fahrer und andere Menschen. Auch abgefahrene Reifen sind ein Fahrzeugmangel und können bei Erwischen 50 Euro kosten. Mangelhafte Anhänger oder Autos können den Halter bis zu 135 Euro kosten. © Unbekannt | Unbekannt
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Der Einparkende müsse allerdings dem Fußgänger die Möglichkeit geben, die Parklücke selbst zu verlassen, indem er zum Beispiel langsam auf den Lückenfreihalter zufahre. Weiche der nun ein Stück zurück, könne der Autofahrer vorsichtig nachsetzen. "Kritisch wird es für den Autofahrer erst, wenn er den Platzhalter anfährt und dadurch aus der Parklücke zu drängen versucht. Dies kann als Nötigung oder sogar Körperverletzung geahndet werden", warnt Winter. (dapd)