Düsseldorf.. Bei Schrottimmobilien sind Kommunen bisher machtlos. Das Land NRW will nun ein Wohngesetz schaffen, damit Behörden schärfer gegen Immobilienbesitzer vorgehen können - etwa gegen Überbelegung von maroden Wohnungen. Am Dienstag gab es dazu eine Expertenanhörung im Landtag NRW.

Der Deutsche Mieterbund in NRW befürwortet den Einsatz einer „Wohnungspolizei“ gegen die Verwahrlosung und Überbelegung von Wohnungen. Gerade im Ruhrgebiet häuften sich Fälle von Bestandsvernachlässigung, mahnte am Dienstag der NRW-Vorsitzende Bernhard von Grünberg (SPD) in einer Anhörung im Bauausschuss des Landtags. Vertreter der Eigentümerverbände übten aber Kritik am Gesetzentwurf für ein neues Wohnungsaufsichtsrecht in NRW. Die Pläne seien realitätsfern und verfassungsrechtlich problematisch, warnte der Verband „Haus und Grund“.

Das neue Wohngesetz sieht vor, dass Eigentümer bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen müssen, wenn sie – wie in Duisburg – nichts gegen Überbelegungen maroder Wohnungen unternehmen. Im Verdachtsfall soll das Ordnungsamt künftig regelmäßig Wohnungen kontrollieren können – auch gegen den Willen der Vermieter. Laut Gesetzentwurf müssen Wohnungen über mindestens neun Quadratmeter pro Kopf – für Kinder sechs Quadratmeter - verfügen. Wohnungsexperten halten diese Größenordnung dauerhaft für nicht angemessen.

SchrottimmobilienKommunen sind bis dato hilflos

Grundsätzlich begrüßte Thomas Böhm vom Dortmunder Wohnungsamt den Gesetzentwurf. Überbelegungen gibt es in Dortmund im Zusammenhang mit Zuwanderung aus Südosteuropa. Böhm fürchtet aber aufwändige Verwaltungsverfahren, wenn Teilräumungen von der Kommune veranlasst werden sollten. Die Kommunalen Spitzenverbände drängten deshalb darauf, dass Gemeinden „nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie sie von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“.

Anlass für die Gesetzespläne ist die rechtliche Hilflosigkeit der Kommunen, wenn Vermieter für überbelegte Schrottimmobilien hohe Pro-Kopf-Mieten kassieren. Der Verband Haus und Grund räumte ein, dass es einzelne „Schwarze Schafe“ gebe – darunter dürfe aber nicht die große Mehrheit der ehrbaren Vermieter leiden. „Es kann nicht sein, dass durch die Aufsichtsbehörden auch die Personen geschützt werden sollen, die mutwillig fremdes Eigentum beschädigen.“ Dass der Vermieter über eine Zustandshaftung die Kosten für eine Ersatzwohnung tragen soll, hält Erik Uwe Amaya von Haus und Grund für unzumutbar.

Der Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen in NRW verwies auf die schon heute geltende gesetzliche Verpflichtung zur Instandhaltung der Wohnungen. NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) hatte die Kommunen aufgefordert, gegen Vermieter vorzugehen, die Wohnungen grob vernachlässigten oder überbelegten.