Berlin. Wer an seinem Haus oder im Garten ein Wespen- oder Hornissennest entdeckt, darf dies nicht einfach entfernen. Denn die schwarz-gelben Hautflügler stehen unter Artenschutz. Wer ohne Genehmigung handelt, kann eine hohe Geldbuße riskieren.
Hornissen sind eine Wespenart, die unter Artenschutz steht. Die Nester dürfen daher nicht ohne Genehmigung der Gemeinde oder Stadt zerstört oder umgesiedelt werden, erläutert der Naturschutzbund (BUND). Sonst drohen hohe Geldbußen. Zur Beseitigung sollten Hausbesitzer einen Experten holen. Der BUND rät hierzu auch, wenn Wespennester an einer ungünstigen Stelle hängen. Fachkundige können Nester schonend umsiedeln, statt die Tiere zu bekämpfen.
Oder die Hausbesitzer warten einfach ab: Mit dem ersten Frost gehen Wespen nämlich ein, die meisten Arten verschwinden den Angaben zufolge schon ab Ende August. Dann kann man das Nest gefahrlos entfernen. Die Stelle sollte anschließend gut geputzt werden, sonst siedelt sich laut BUND im kommenden Frühjahr dort vielleicht eine neue Königin an - angezogen vom Duft.
Bis zu 12.000 Tiere können in einem Nest leben
Nester von Hornissen lassen sich von denen anderer Wespenarten unterscheiden: Ihre Ausscheidungen fließen vom Bau herunter und verfärben das Gebäude. Wer kann, sollte einen Eimer mit Katzenstreu direkt darunter stellen beziehungsweise den Boden abdecken. Nester an Rolllädenkästen und unter Dachziegeln seien in der Regel Bauten von Kurzkopfwespen. Sie können unter Umständen die Bausubstanz beschädigen. Unbedenklich seien hierbei die freihängenden Nester von Langkopfwespen an Gebüschen oder unter dem Schuppendach.
Wespen sind Hautflügler, genau wie Bienen, Hummeln und Ameisen. Die schwarz-gelben Plagegeist sind kleiner und schlanker als Bienen und Zoologen als sozialer Schädlingsfresser bekannt. Bis zu 12.000 Tiere leben in einem Nest, ernähren ihre Königin und versorgen den Nachwuchs mit Nahrung.
Grillfleisch zieht die Tiere wegen der Proteine an. Wespen ernähren sich aber hauptsächlich von Blattläusen und kleineren Käfern: Ohne sie würden diese Winzlinge die heimischen Laubbäume im Sommer kahlfressen. Nach Angaben des Naturschutzbundes können nur 2 der 450 Wespenarten dem Menschen unter Umständen gefährlich werden. (dpa)