Königswinter.. Im Streit um ein neues Ausflugslokal am Drachenfels haben Tierschützer einen Sieg vor Gericht errungen. Sie fürchten, Vögel könnten gegen die Fassade des neuen gläsernen Ausflugslokals fliegen, das Ende des Jahres eröffnen soll. Die Bauherrin muss nun nachrüsten. Kosten: etwa 6000 Euro
Der alte Betonklotz ist Geschichte. Ende des Jahres soll das neue gläserne Ausflugslokal auf dem Drachenfels bei Königswinter eröffnen. 9,2 Millionen Euro kostet das Projekt, die Arbeiten schreiten gut voran. Allerdings: Der Bauherr wird wohl nachrüsten müssen. Tierschützer vom BUND fürchten, dass der gläserne Würfel zur Todesfalle für Vögel werden könnte, ähnlich wie der in Sichtweite stehende Post-Tower in Bonn. Das Verwaltungsgericht Köln gab ihnen jetzt Recht.
Rund 450 000 Touristen besuchen Jahr für Jahr den 321 Meter hohen Drachenfels im Siebengebirge. Die Region ist ein Naturschutzgebiet von europäischem Rang. Uhu, Zaunammer und Wanderfalke leben dort.
Laut einem gestern veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln war es nicht rechtens, dass der Rhein-Sieg-Kreis, die Bauherrin des neuen Restaurants von den Naturschutzvorgaben entbunden hat (Az 14 K 4263/11). „Die vom Kreis erteilte Erlaubnis zur Gestaltung der Glasfassade ist rechtswidrig, weil es Vogelschutzglas gibt, das erheblich wirksamer Vogelschlag vermeidet als das bereits eingebaute Glas“, hieß es zur Begründung.
Und nun? Experten zufolge muss das verbaute Glas wohl nicht ersetzt werden. Es genüge, hochwirksame sichtbare Markierungen dort aufzutragen. Die damit verbundenen Mehrkosten beziffert man bei der Bauherrin auf verschmerzbare 6000 Euro. Trotzdem ärgert man sich bei der Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbau GmbH Königswinter maßlos über das Urteil: „Der Kubus hat nicht mehr Glasfläche als das alte Restaurant – und das hatte keine Probleme mit Vogelschlag“, sagte Geschäftsführer Andreas Pätz der NRZ.
Sollte der Rhein-Sieg-Kreis Berufung einlegen, werde man beispringen. „Unsere Klage war auf ganzer Linie erfolgreich“, freute sich hingegen BUND-Landeschef Paul Kröfges. Das Urteil bestätige, dass auch für die Erholungsnutzung in sensiblen Gebieten besondere Vorgaben für den Naturschutz einzuhalten seien.