München. Soll die Fassade eines Hauses eine neue Farbe erhalten, müssen alle Eigentümer zustimmen. Das entschied das Landgericht München. Da der Neuanstrich als bauliche Veränderung gilt und über die Instandhaltung hinausgeht, gab das Gericht den Klägern, die mit der neuen Fassade unzufrieden waren, Recht.
Soll ein Mehrfamilienhaus eine neue, andersfarbige Fassade erhalten, müssen alle Eigentümer zustimmen. Denn dies gilt als bauliche Veränderung, für die eine einfache Mehrheit nicht ausreicht, wie das Landgericht München entschied.
In dem Fall hatte die Mehrheit der Eigentümer einem Neuanstrich der Fassade zugestimmt. Statt wie vorher einheitlich in hellgelb zu streichen, wurden nun an den Balkonbrüstungen im unteren Bereich orangefarbene Streifen angebracht. Das gefiel einigen Eigentümern nicht. Sie fochten den Beschluss der Eigentümerversammlung an. Das Gericht gab ihnen recht. Der Beschluss ist ungültig.
Erhebliche bauliche Veränderung
Bei dem beschlossenen Farbkonzept handele es sich um eine bauliche Veränderung, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Die Wohnungseigentümer hätten den Neuanstrich dazu genutzt, das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes zu verändern. Für eine bloße Instandhaltung hätte es ausgereicht, die Fassade in der alten Farbe neu zu streichen. (Aktenzeichen: Landgericht München 36 S 1982/12 WEG) (dapd)