Wangerland. Der Zugang zum Strand darf nach einem Gerichtsurteil etwas kosten - wenn es dort deutlich mehr gibt als nur Sand.

Die heißen Tage sorgen wieder für volle Strände im Wangerland - trotz Wiedereinführung der vielfach umstrittenen Gebühren für den Strandeintritt. Die Gemeinde hatte als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) von 2017 zeitweise auf die Gebühren verzichtet. Seit einem Jahr wird wieder kassiert, seit die Kommune im Kreis Friesland die freien und die kostenpflichtigen Strandabschnitte neu geordnet hat. „Wir sind damit erstmal auf einem guten Weg, müssen aber noch an einigen Stellen nachjustieren“, sagte Armin Kanning von der Wangerland Touristik Gesellschaft WTG.

Erste Angaben zu Einnahmen und Besucherzahlen in dieser Saison sind noch wenig aussagekräftig, weil von April bis Juli 2018 nicht kassiert wurde und Vergleichszahlen fehlen. Die geschätzten Einnahmeverluste von rund 500 000 Euro sind aber nach Angaben des WTG-Geschäftsführers teilweise kompensiert worden. Das Geld werde für Investitionen in den Strandbetrieb und Instandhaltung benötigt.

Eintrittgebühren wieder legitim

Die Richter des BVG hatten die Eintrittsgebühren für zwei Strände in der Gemeinde Wangerland für rechtswidrig erklärt. Eine Gebühr ist demnach nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Kommune etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorgt.

Nach dem neuen Zuschnitt im Wangerland können Gäste jetzt zwischen naturnahen Flächen ohne Eintritt und den kostenpflichtigen Zonen mit verbesserten Serviceleistungen wählen. Erwachsene zahlen dort in der Saison von April bis Oktober 3 Euro, für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren werden 1,50 Euro fällig. „Damit haben wir eine gute Lösung gefunden, die von den Gästen auch angenommen wird“, sagte Kanning. Das warme Wetter begünstige allerdings auch die guten Besucherzahlen.

Tageskurbeiträge auf den ostfriesischen Inseln nicht in Ordnung

Nicht so zufrieden ist Janto Just, der als Kläger das BVG-Strandurteil erstritten hatte. „Der kostenpflichtige Abschnitt in Hooksiel ist zu groß geschnitten, und in Schillig/Horumersiel müsste ein Weg am Wasser auch ohne Gebühr zugänglich sein“, sagte Just.

Deutlich schlechter sei es aber an anderen Strandabschnitten in Niedersachsen, monierte der streitbare Friese. In Cuxhaven sei der frei zugängliche Teil des langen Strandes viel zu klein, in Harlesiel sei ein kostenfreier Strandeintritt überhaupt nicht möglich. „Wer den Klageweg nicht scheut, hätte hier gute Chancen vor Gericht“, sagte Just. Es sei auch nicht in Ordnung, wenn Besucher auf den ostfriesischen Inseln Tageskurbeiträge zahlen müssten, obwohl sie nicht zum Strand wollten. (dpa)