Düsseldorf. Das Amtsgericht Düsseldorf hat keine Beanstandungen mehr am Insolvenzantrag der Reisezveranstalter GTI Travel und Buchmal Reisen. Die Feststellung der Insolvenz ist wichtig für die Kostenerstattung durch eine Reiseversicherung. Ob gebuchte Reisen auch nach dem 17. Juni ins Wasser fallen, ist weiter unklar.
Die Kunden der insolventen Reiseveranstalter GTI Travel und Buchmal Reisen können auf eine Erstattung ihrer bereits bezahlten Urlaubsreise hoffen. Das Düsseldorfer Amtsgericht habe Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage. Zuvor hatte das Unternehmen einen nachgebesserten Insolvenzantrag eingereicht, nachdem das Gericht in der vergangenen Woche einen ersten Antrag als unzureichend beanstandet hatte.
Mit der Feststellung der Insolvenz liegt nun eine wichtige Voraussetzung für die Kostenerstattung durch eine Reiseversicherung vor. Das betrifft die Kunden, die ihren Urlaub bei GTI Travel bereits bezahlt haben, aber noch nicht abgereist sind.
Wie geht es nach dem 17. Juni weiter?
Bis einschließlich Montag, 17. Juni, waren alle Reisen der beiden zur türkischen Kayi-Gruppe gehörenden Reiseveranstalter GTI Travel und Buchmal Reisen abgesagt worden.
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Was mit gebuchten Reisen geschieht, die danach stattfinden sollen, ist weiterhin unklar. Gut 5000 Menschen waren von der GTI-Pleite im Urlaub überrascht worden, die meisten in der Türkei. Sie werden auf Kosten der Versicherung nach Hause gebracht. (dpa)