Berlin. Erste-Hilfe-Kasten sind in Deutschland Pflicht. Ist das Datum überschritten, ist ein Austausch fällig. Sonst droht bei Kontrolle ein Verwarngeld.

Vor der Fahrt in den Urlaub prüfen Autofahrer besser den Inhalt ihres Verbandskastens. Dabei müssen sie nicht nur auf die Vollständigkeit achten, sondern auch auf das Verfallsdatum, rät der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Das gilt für sterile Teile wie Kompressen und Verbände. Wird das aufgedruckte Datum überschritten, ist die Sterilität nicht mehr garantiert und ein Austausch fällig.

Unabhängig davon sollten Autofahrer den Inhalt regelmäßig prüfen. Vor fünf Jahren wurde die erforderliche Bestückung ergänzt, etwa um ein 14-teiliges Pflaster-Set, ein Verbandpäckchen für Kinder und zwei Reinigungstücher für die Haut. Aktuelle Kästen oder Taschen tragen die DIN-Nummer 13164, so der BVMed.

Erste-Hilfe-Kasten und Warnwesten immer griffbereit

Verbandskästen sind unter anderem in Deutschland Pflicht. Wer ohne in eine Verkehrskontrolle gerät, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Fehlt einer bei der Hauptuntersuchung, entsteht ein kleiner Mangel. Erste-Hilfe-Kasten und die nötigen Warnwesten (DIN EN 471 oder EN ISO 20471) sollten griffbereit im Koffer- oder Fußraum liegen - und nicht unter Bergen von Gepäck begraben sein.

Wer sich im Urlaubsland einen Mietwagen bucht, nimmt besser einen Erste-Hilfe-Kasten von zu Hause mit, rät der BVMed. Nicht immer sei im Mietwagen einer vorhanden. Auch seien die gesetzlichen Regelungen in den unterschiedlichen Ländern verschieden. (dpa)