Essen. Haushaltshilfen sind oft nicht teuer. Allerdings arbeiten sie oft schwarz. Dabei ist es aber für den Arbeitgeber sogar günstiger, die Haushaltshilfe korrekt anzumelden: Einen Teil der Ausgaben kann abgesetzt werden. Wie die Anmeldung funktioniert, erklärt ein Experte von der Minijobzentrale.
Ob zum Putzen, Kochen oder für die Kinderbetreuung - immer mehr Haushalte holen sich eine bezahlte Hilfe. Ende 2012 waren erstmals mehr als 250.000 Minijobber in Privathaushalten gemeldet. So viele Arbeitsverhältnisse zählte die Minjob-Zentrale in Essen. Tatsächlich dürften noch weit mehr Menschen als Haushaltshilfen arbeiten: "Wir gehen bei Privathaushalten von einer Schwarzarbeitsquote von weit über 50 Prozent aus", sagt Christian Schirk von der Minijob-Zentrale.
Auch deshalb hat der Gesetzgeber eine großzügige steuerliche Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen vorgesehen: "Der Arbeitgeber kann 20 Prozent seiner Kosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen", sagt Schirk. Bis zu 510 Euro könnten Privathaushalte so jährlich absetzen. Für Kinderbetreuung könnten sogar zwei Drittel der Aufwendungen, maximal jedoch 4000 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Vereinfachtes Meldeverfahren
"Unterm Strich bringt das mehr als die Sozialabgaben, die für einen Minijob abgeführt werden müssen", sagt Elke Wieczorek, Geschäftsführerin des Berufsverbands der Haushaltführenden (DHB) in Bonn. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden: "Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die man auch selbst erledigen kann", erläutert Wieczorek. Also beispielsweise Reinigungs- oder Gartenarbeiten, nicht aber die Reparatur des Dachstuhls. Als Minijob galt eine Arbeit bislang, wenn dabei nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient wurden. Seit dem 1. Januar sind 450 Euro monatlich erlaubt.
Ein Vorteil von Minijobs ist das vereinfachte Meldeverfahren für Privathaushalte: "Wer auf 450-Euro-Basis im Haushalt beschäftigt ist, muss an die Minijob-Zentrale gemeldet werden", sagt Schirk. "Wir melden den Beschäftigten dann bei den Sozialversicherungen an." Das gelte auch für die Reinigungskraft, die nur 100 Euro im Monat bekomme. Dafür gibt es auf der Website der Minijob-Zentrale ein Formular, den sogenannten Haushaltsscheck, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ausfüllen und unterschrieben einschicken müssen. (dpa)