Berlin. Hundehalter müssen in Dänemark künftig nicht mehr so schnell um ihr Tier bangen. Gelangten Vierbeiner dort bisher etwa auf fremde Grundstücke, konnte sie das ihr Leben kosten. In Zukunft droht den Besitzern ein saftiges Bußgeld. Was sich sonst noch zugunsten der Vierbeiner ändert, erfahren Sie hier.
Die dänische Regierung lockert das restriktive, seit 2010 gültige Hundegesetz. Die Änderungen sollen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten, teilt die dänische Botschaft in Berlin mit. Demnach sollen Eigentümer streunende Hunde auf ihrem Grundstück künftig nicht mehr nach einer Ermahnung erschießen dürfen. Allerdings droht den Hundehaltern ein Bußgeld von bis zu 270 Euro, sollte ihr Tier wiederholt auf einem fremden Grundstück streunen.
Auch soll künftig nicht mehr allein die Polizei darüber entscheiden, ob ein Hund nach einem Biss eingeschläfert werden muss - die Halter haben nun Anspruch auf die Einschätzung eines Sachverständigen. Die neue Gesetzeslage gelte sowohl für Einheimische, als auch für Touristen, die ihren Hund mit in den Urlaub nach Dänemark nehmen, heißt es in der Pressemitteilung der Botschaft. Unverändert in Kraft bleibe das Verbot von 13 Hunderassen. Allerdings ist der reine Transit mit Vierbeinern der verbotenen Rassen auch künftig erlaubt.
Andere Regelung für Pit Bull und Tosa Inus
Wer ein Tier von der Liste nachweislich vor dem 17. März 2010 angeschafft hat, darf es ebenfalls mit nach Dänemark nehmen - allerdings besteht dann Maulkorb- und Leinenzwang. Die Haltung und Einfuhr von Pit Bull Terriern und Tosa Inus ist dagegen ausgeschlossen. Es obliegt den Hundehaltern, im Zweifel die Abstammung des Hundes mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. (dpa)