Stuttgart.. Tantra-Massagen sind eine sexuelle Dienstleistung. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt entschieden. In dem Fall ging es um die Klage der Besitzerin eines Massagesalons, die sich gegen die Aufforderung der Stadt Stuttgart wehrte, Sex-Steuer zu zahlen.

Tantra-Massagen sind
sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter
Verwaltungsgericht wies die Klage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die
Stadt ab, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Nach Auffassung
der Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu
sexuellen Vergnügungen" ein.

Dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual ablaufen und nicht in erster Linie auf das
sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien,
spiele keine wesentliche Rolle. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Entgelt
eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten. (Az.: 8 K 28/13)

Die Anbieterin von Tantra-Massagen
hatte gegen die von der baden-württembergischen Landeshauptstadt festgesetzten
Vergnügungssteuern geklagt, wie sie etwa Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs
zu zahlen haben. 840 Euro waren ihr 2012 für zwei Monate berechnet worden. Eine
sogenannte Sexsteuer gibt es neben Stuttgart in etlichen deutschen Städten, aber
längst nicht in allen. (dpa)