Berlin. Die Verbraucherzentrale hat zehn App-Anbieter abgemahnt - weil diese etwa Widerrufsklauseln für Kunden eingeschränkt hatten. Dazu gehören die Branchenriesen Apple, Google, Microsoft und Nokia. Letztere haben die Beanstandungen bereits abgestellt, gegen Google und Apple liegt nun eine Klage vor.
Die Vertragsbedingungen der führenden Betreiber sogenannter App-Stores für Smartphone-Miniprogramme benachteiligen Kunden nach Ansicht von Verbraucherschützern stark. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verschickte deswegen Abmahnungen an zehn Unternehmen. Das teilte der vzbv am Montag mit.
Er warf Apple mit seinem iTunes-AppStore, Google Play und Nokia vor, etwa personenbezogene Daten erfasst und weiterverarbeiten, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hätten. Der Verband beanstandete bei Google Play und iTunes je 25 Klauseln sowie 19 bei Samsung, 15 bei Nokia und zehn bei Microsoft.
Verbraucherzentrale klagt gegen Google und Apple
Kritisiert wurden unter anderem Klauseln, die Widerrufs- und Kündigungsrechte der Verbraucher einschränkten. iTunes wollte gar selbst entscheiden, ob der Verbraucher bei Nichtleistung Ansprüche geltend machen kann. Microsoft und Nokia behielten sich vor, den Zugriff zum Dienst nach eigenem Gutdünken zu beschränken. Samsung machte die Haftung unter anderem von einem erheblichen Mangel abhängig.
Nur Microsoft und Nokia haben laut vzbv bisher Unterlassungserklärungen abgegeben und die Beanstandungen umfassend abgestellt. Gegen Google und Apple klagte der Verband nun.
Apps erweitern die Funktionen von Smartphones deutlich und sind ein Schlüssel zu ihrem Erfolg. 2011 luden deutsche Verbraucher laut Branchenverband Bitkom 962 Millionen Apps herunter. (afp)