Grenzkontrollen: Nicht alle Lebensmittel-Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern dürfen eingeführt werden
Landestypische Spezialitäten sind beliebte Urlaubsmitbringsel. Für die Daheimgebliebenen, aber auch für einen selbst, als Erinnerung an ein köstliches Mahl. Hat man seinen Urlaub in einem Land außerhalb der Europäischen Union verbracht, ist die Einfuhr von Lebensmitteln nach Deutschland in der Regel allerdings streng reglementiert. „Generell unterliegen alle Lebensmittel von seiten der EU einer Einfuhrkontrolle”, sagt Sabine Pluskat, Veterinärmedizinerin bei der tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Frankfurter Flughafen. Das gelte auch für die eher kleinen Mengen im Urlaubsreiseverkehr.
Der Grund dafür liege im Schutz vor Tierseuchen, erklärt die Expertin. Denn die Folgen wären selbst für gesunde Tierbestände schlimm: Tritt eine Krankheit in der Region auf, werden vorbeugend auch sie getötet. Das Problem liege darin, dass Reste auf einer Müllkippe landen und durch Vögel und andere Tiere auf die nächste Weide gelangen könnten.
Deshalb ist vor allem bei tierischen Produkten Vorsicht geboten. Fleisch und Milchprodukte dürfen aus Drittländern in der Regel überhaupt nicht eingeführt werden. Das gilt auch für verpackten Käse, Konserven oder Trockenfleisch, wie beispielsweise dem in den USA sehr beliebten Beef Jerk. Wer mit kleinen Kindern unterwegs oder auf eine spezielle Ernährung angewiesen ist, muss die strengen Regelungen jedoch nicht fürchten, sie würden in der Regel nicht beanstandet, so Pluskat. Gleiches gelte auch für Nahrungsmittel, die nur in sehr geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten, wie zum Beispiel Bonbons, Schokolade oder Kekse.
Besonders streng wird dagegen derzeit wegen der Vogelgrippe auch über Geflügelprodukte gewacht. Geflügelfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht in die EU eingeführt werden, auch kein Hühnchen-Sandwich. Pluskat: „Eine Einfuhr ist nur erlaubt, wenn das Drittland für diese Erzeugnisse von der EU für Importe zugelassen ist und keine aktuellen Einfuhrverbote bestehen.”
Fisch, Meerestiere und Honig dürfen danach unter bestimmten Umständen ins Gepäck. Allerdings nicht in unbegrenzter Menge. Der Teufel steckt jedoch manchmal im Detail. „Befindet sich im Honigglas eine Wabe, greifen schon andere Bestimmungen.” Denn die Wabe gilt als Teil des Bienenvolkes, dann ist ein Gesundheitszeugnis nötig.
Lebensmittel, die nicht eingeführt werden dürfen, werden beschlagnahmt und auf Kosten des Reisenden vernichtet. Informationen können in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll” nachgelesen werden. Diese steht auf www.zoll.de unter „Publikationen” zum Download bereit.