Frankfurt/Main. Hausbesitzer, die einen Ofen mit einer Typprüfung vor 1975 besitzen, müssen diesen bis zum Jahresende ausgetauscht haben. Das gilt dann, wenn der Ofen zu viele Emissionen ausstößt. Für spätere Baujahre gibt es eine gestaffelte Nachrüstpflicht.
Bis zum Jahresende müssen Hausbesitzer Öfen austauschen oder nachrüsten, deren Typprüfung vor 1975 stattfand sowie deren Ausstoß die Grenzwerte überschreitet. Auf die Regelung in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnungen weisen der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik und die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft hin.
Für Öfen, die zu viele Emissionen ausstoßen, tritt schrittweise die Nachrüstpflicht ein: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 1974 errichtet wurden oder keine Datumsangabe haben, müssen bis 31. Dezember 2014 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Für Geräte, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden, bleibt Zeit bis Ende 2017, für Geräte von 1985 bis 1994 bis Ende 2020, und für Modelle seit 1995, die die Grenzwerte noch nicht einhalten, bis Ende 2024.
Ausnahmen gibt es für Grundöfen, Kochherde, Backöfen und Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich benutzt werden, sowie für Öfen, die vor 1950 gebaut wurden. (dpa)