Braunschweig.. Familien, die von Hartz IV leben, haben auch einen Anspruch darauf, dass das Jobcenter Nachhilfeunterricht für ihre Kinder zahlt. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Braunschweig hervor. Die Richter gaben einem 16-Jährigen im Streit um die Kosten für Englisch-Nachhilfe Recht.
Schüler aus Hartz IV-Familien können eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht verlangen. Das entschied das Sozialgericht Braunschweig in einem Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Richter gaben einem 16-Jährigen Recht, dem das Jobcenter nach einem Jahr die Englisch-Nachhilfe nicht mehr bezahlen wollte.
Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehöre, dass die staatliche Grundsicherung den Bedarf eines Schulkindes auf Lernförderung hinreichend abdecke, urteilte das Gericht. Der zusätzliche Unterricht solle dem Kläger die Bildung ermöglichen, die er für seinen künftigen Berufsweg benötige (AZ.: S 17 AS 4125/12).
Im konkreten Fall leidet der Schüler an einer Lese- und Rechtschreibschwäche. Eine dauerhafte Bezahlung der Nachhilfe hatte das Jobcenter abgelehnt, weil das Gesetz dies nicht vorsehe und die Versetzung des Jungen nicht gefährdet sei. Das Gericht hielt dem entgegen, dass wesentliches Lernziel nicht alleine die Versetzung in die nächste Klasse, sondern auch das Erreichen eines ausreichenden Lernniveaus sei. Mit dem Nachhilfeunterricht werde das Angebot der Schule sinnvoll ergänzt. Das Jobcenter legte gegen das Urteil Berufung ein. (dpa)