München. 51 Millionen Mitglieder zählen die gesetzlichen Krankenversicherer. Da kann von einer erklecklichen Zahl Wechselwilliger ausgegangen werden. Und die können und sollten vor einem Wechsel genau hinschauen, was die einzelnen Krankenkassen zu bieten haben. Wenn's passt, kann Einiges eingespart werden.
Die gut 51 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherer können sich freuen: Viele Kassen rangeln wieder um ihre Gunst. Den Anfang machte die Techniker Krankenkasse, die wegen prall gefüllter Kassen 2013 Prämien ausschütten und die Praxisgebühr erstatten will. Andere kleine Kassen zogen nach und locken ebenfalls mit Ersparnis. Dazu kommt: Viele der mehr als 100 Anbieter zahlen seit Monaten schon mehr geldwerte Extras - von Osteopathie über Zahnreinigung bis zu Globuli.
Derart umworben, stellen sich immer mehr Kassenpatienten die Frage: Warum nicht wechseln, wenn es bei einem Anbieter spürbar mehr gibt als beim anderen? Bestenfalls ließen sich mit einem gezielten Umstieg ein paar Hundert Euro pro Jahr sparen, alle Vorteile zusammengerechnet.
"Gegen einen wohlüberlegten Wechsel lässt sich nichts einwenden", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Von Prämien oder der Rückzahlung der Praxisgebühr allein solle sich aber niemand leiten lassen. "Wichtig sind das Gesamtpaket und die Leistungen bei Krankheit", gibt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen zu bedenken.
Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent
So lässt sich der Wechsel angehen: Wie geht es zu einer neuen Kasse? Alle Kassenmitglieder sind zum Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent versichert. Weil fast alle Kassen Überschüsse haben, wollen viele ihre Versicherten direkt profitieren lassen. Die Techniker Krankenkasse etwa will 2013 unter bestimmten Bedingungen die Praxisgebühr erstatten. Außerdem soll eine Prämie von bis zu 80 Euro ausgeschüttet werden, wenn Mitglieder vom 1. Mai bis 31. Dezember 2013 Beiträge gezahlt haben.
Unter anderem kündigte auch die Hanseatische Krankenkasse (HEK) an, eine Prämie von 75 Euro zu zahlen. Die KKH-Allianz will ebenfalls Rückerstattungen ausschütten. Womöglich wird die Praxisgebühr komplett abgeschafft.
Was muss an Leistungen stimmen? Zwar sind etwa 95 Prozent der Kassenausgaben identisch. Bei den restlichen fünf Prozent, also den freiwilligen Leistungen, gibt es aber starke Unterschiede.
Geldwerte Extras
"Wer Ausschau hält nach einer neuen Kasse mit geldwerten Extras, sollte sich fragen, was ihm wichtig ist", betont Hubloher. Wer Kinder möchte, für den kann eine Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung wichtiger sein als die Übernahme der Zahnreinigung. Wer im Familienverbund lebt, braucht womöglich keine Haushaltshilfe bei Krankheit, legt aber Wert darauf, dass seine Kasse die alternative Medizin zahlt, einen Diätkurs, die Rückenschule oder Raucherentwöhnung.
Keine Krankenkasse deckt alle Extras ab
Vielreisende sollten sich informieren, welche Kasse die teuren Schutzimpfungen für Auslandsreisen zahlt. Allein schon die Immunisierung gegen Hepatitis A und B kostet rund 230 Euro. Aber: Es gibt keine Kasse, die alle Extras zusammen abdeckt. Unterstützung bei der Suche bietet der Produktfinder der Stiftung Warentest (für drei Euro Gebühr) unter http://url.dapd.de/FMObA4 .
Wie läuft ein Wechsel? Wer bares Geld und/oder mehr Leistung will, kann sich von seiner bisherigen Krankenkasse verabschieden. Voraussetzung: Er war mindestens 18 Monate ihr Mitglied. Dann kann er mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gehen. Beispiel: Wer bis Ende Oktober kündigt, kann frühestens ab 1. Januar bei der neuen "Wunsch"-Kasse versichert werden - ganz gleich, ob noch Behandlungen am Laufen sind.
Zusatzleistungen
Bietet die neue Krankenkasse Zusatzleistungen wie Gesundheitskurse oder die Erstattung apothekenpflichtiger Rezepte an, gibt es dafür keine Wartefristen. Sie können gleich nach dem Wechsel in Anspruch genommen werden. Nur wer einen speziellen Wahltarif bei seiner bisherigen Kasse hat, ist an andere Wechselfristen gebunden.
Können auch Senioren und Kranke wechseln? Ja, gesetzliche Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, Wechselwillige aufzunehmen - und zwar unabhängig von deren Gesundheitszustand. Eine vorherige Gesundheitsprüfung, wie bei privaten Anbietern üblich, existiert nicht.
Auch eine Altersbeschränkung für den Wechsel innerhalb des gesetzlichen Krankenkassensystems gibt es nicht. "Keine Kasse darf Interessenten ablehnen, sie abwimmeln oder hinhalten", betont Straub. Ältere und kranke Menschen dürften jederzeit ihrer bisherigen Kasse den Rücken kehren. "Das gilt selbst für 99-Jährige, sie müssen nur unterschriftsfähig sein", sagt Ramona Linter, Sprecherin der DAK-Gesundheit Bayern. (dapd)