Immer wieder tappen Gutgläubige in die angeblich kostenlose Reise-Falle – die fiesesten Abzockermethoden auf einen Blick

In Krisenzeiten haben Gauner und Bauernfänger Hochkonjunktur. Bei Reisen ist das Geschäft mit der Arglosigkeit offenbar besonders lohnend. Träumt doch so mancher von Sonne, Strand und einem kleinen Stückchen Glück – und verdrängt dabei, dass eigentlich niemand etwas zu verschenken hat.


Der Dreh mit dem Gutschein: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!” So steht es auf einem Urlaubsgutschein. Wer würde sich da nicht auf die Gratisbusreise im Wert von 250 Euro freuen? Vor Ort stellt sich allerdings heraus, dass das Hotel etwas abgelegen ist und Verpflegung und Getränke nur überteuert im Hotel zu haben sind. Einzige Abwechslung in der Einsamkeit: Ausflüge zu gepfefferten Preisen. Tipp: Ort und Lage des angebotenen Hotels prüfen. Wenn kein Hotel genannt ist, Finger weg! Regelmäßig werden nämlich mit den glücklosen Gewinnern leer gebliebene Hotelbetten gefüllt.


Die Masche mit dem halben Doppelzimmer: Eine freundliche Dame am Telefon macht eine Umfrage, als Belohnung winkt eine Gratisreise. Bei genauerer Betrachtung stellt die sich freilich nur als halbes Doppelzimmer heraus. Wer sein Zimmer nicht mit einem Wildfremden teilen will, der muss kräftig für ein Einzelzimmer draufzahlen. Oder er überredet Verwandte oder Freunde mitzukommen, die dann einen völlig überteuerten Preis zahlen. Tipp: Belohnung wegwerfen. Psychologischen Zwang auf die Gewinner auszuüben, ist unlauterer Wettbewerb und damit unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken.


Der Anzahlungstrick: Ein bunter Prospekt oder ein Angebot im Internet verspricht eine Schnäppchenreise. Allerdings seien nur noch wenige Plätze frei, deshalb solle man sofort zahlen. Wer das tut, ist selber schuld. Denn das Geld ist weg, das Unternehmen danach unauffindbar. Tipp: Reiseveranstalter dürfen nur Vorschüsse kassieren, wenn sie einen Sicherungsschein gegen Insolvenz vorlegen. Deshalb: ohne Sicherungsschein keinen Cent anzahlen!


Die Gratishotelmethode: Als Gewinn bei einem Kreuzworträtsel oder im Internet verspricht ein Anbieter kostenlose Übernachtungen in Luxushotels. Zu zahlen seien nur die Nebenkosten und 49 Euro „Bearbeitungspauschale”. Gratis ist allerdings nur das Hotel, Flug und Transfers müssen teuer dazu gekauft werden. Dazu fällt dem findigen Anbieter ein wahrer Wald von Gebühren ein: Beratungs-, Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr, Serviceentgelt, dazu Saison-, Einzelzimmer- und Treibstoffzuschlag. Sogar Kaution wird erhoben. Und weil das Hotel ja geschenkt war, kann man Mängel nicht einmal reklamieren. Tipp: in Ruhe Preis vergleichen, Verbraucherzentrale fragen.


Die 0900er-Nummer-Falle: Ein persönlich adressierter Brief liegt im Postkasten: Es ist eine Gewinnmitteilung über Reisen im Wert von 600 000 Euro. Was der Brief nicht sagt: Er ging ebenso an Tausende anderer Verbraucher. Verdienen will vorerst nur die Firma: Der Gewinner soll sich sofort unter einer 0900er-Nummer beim Info-Telefon melden – für 1,86 Euro pro Minute. Dort landet er in einer Endlosansage vom Band, bis er entnervt aufgibt und der Anbieter währenddessen gut verdient hat. Tipp: Keine teuren Servicenummern anrufen. Wer nichts zu verbergen hat, nennt auch seine Postadresse.


Die falsche Verbraucherberatung: Das ist eine besonders hinterhältige Variante der 0900er-Nummer-Falle: Einem offensichtlich unseriösen Angebot für eine Gratisreise liegt gleich ein Zettel mit einer 0900er-Servicenummer bei. Dem Gewinner wird darauf angeboten, Verbindung mit der Zentralen Beschwerdestelle für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen aufzunehmen. Dieser Service dient nur dazu, den Anrufer möglichst lange am Telefon zu halten und ihm über die Telefongebühr das Geld aus der Tasche zu ziehen. Tipp: nur die offizielle Landesverbraucherzentrale anwählen.


Die Sache mit dem Urlaubstester: Das wäre doch ein Job! Tatsächlich reiten gleich mehrere Firmen auf dieser unseriösen Masche. Sie versprechen „Ferien zum Nulltarif in den teuersten Fünfsternehotels”. Die Stiftung Warentest hat es bereits vor Jahren anonym ausprobiert und urteilte kurz und knapp: „Dummenfang”. Für 90 Euro Abonnement-Gebühren erhielten die Tester nur einmal das windige Angebot, eine einfache Absteige im touristischen Niemandsland gratis zu testen. Der Hotelier spekulierte auf zahlende Gäste für sein Restaurant. Tipp: Holen Sie sich das Geld bei der Bank zurück, wenn der Einzug nicht zu lange her ist.


Die Verkaufsveranstaltungs-Abzocke: Das muss doch ein Glücksmoment sein: Obwohl man an gar keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, liegt im Briefkasten dennoch der Hauptgewinn. Der Übermittler hat allerdings leider niemanden angetroffen; deshalb ist der Preis nun persönlich abzuholen. Ein Klassiker unter den Bauernfängermethoden: Denn bei dieser Gelegenheit landet der erwartungsfrohe Gewinner garantiert in einer Werbeveranstaltung für Lamadecken oder Timesharing-Ferienwohnungen. Tipp: Vorsicht vor Gewinnen, die abgeholt werden müssen! Fast immer verbirgt sich dahinter eine Werbeveranstaltung. Wer es trotzdem ausprobieren will, lässt am besten Kreditkarte, Scheckkarte und Geld zu Hause und nimmt sich fest vor, nichts zu unterschreiben.


Extra-Tipp: Grundsätzlich gilt: Die Gewinner von Reisen haben nicht die gleichen Rechte wie Pauschalurlauber. Wer keine Zuzahlung geleistet oder die Anreise separat organisiert hat, geht bei Mängeln in der Regel leer aus. Denn Geschenke lassen sich nun einmal nicht reklamieren.