Berlin. Mitten in der touristischen Hochsaison kommt die Türkei nicht zur Ruhe. Was Urlauber bei ihren Reisen in die Türkei beachten müssen.
Zuerst die Terroranschläge, dann der gescheiterte Putschversuch, nun wurde der Ausnahmezustand ausgerufen – die brisante Lage in der Türkei verunsichert auch Urlauber: Welche Rechte habe ich jetzt, wenn ich eine Reise stornieren will? Wie reagieren die Reiseveranstalter? Und wie sollten sich Touristen vor Ort verhalten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Wie sollten sich Türkei-Touristen nun verhalten?
Das Auswärtige Amt rät Reisenden in Ankara und Istanbul zu äußerster Vorsicht. Dies gelte insbesondere auf öffentlichen Plätzen für Menschenansammlungen. Bei unklarer Lage solle man Wohnungen und Hotels im Zweifel nicht verlassen, heißt es im Reisehinweis für die Türkei. Da am 20. Juli der Notstand für alle 81 Provinzen der Türkei ausgerufen wurde, kann es jederzeit zu allgemeinen Personenkontrollen kommen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Urlaubers dringend, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen.
Wie ist die Lage in den touristischen Regionen?
Nach Aussage der Reiseveranstalter und des Auswärtigen Amtes ist die Lage in den touristischen Regionen am Mittelmeer bisher ruhig. Ein Sprecher von Thomas Cook sprach kurz nach dem Putschversuch von „Normalität“ in den Badeorten, die zum Teil weit entfernt sind von Istanbul und Ankara. Es sei „absolut friedlich“, sagte der Sprecher weiter. Nur wenig Reisende entschlossen sich, umgehend nach Deutschland zurückzukehren, hieß es bei der TUI, Thomas Cook und DER Touristik (unter anderem ITS, Jahn Reisen, Dertour). Trotz der ruhigen Lage an der türkischen Riviera sind viele Hotels und Stränden dort aber zurzeit leer.
Wie haben die großen Reiseveranstalter reagiert?
Noch bis zum 24. Juli können Kunden von Alltours oder BYE BYE Reisen sich entscheiden, ob sie ihre gebuchte Reise antreten wollen. Bei TUI Deutschland ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich. Die Frist endete bereits am 18. Juli. Ähnlich hielt es die Thomas-Cook-Gruppe (Neckermann, Öger, Thomas Cook, Condor). Bei Städtereisen nach Istanbul und Ankara endet bei den meisten Veranstaltern die Frist für Umbuchungen oder Stornierungen hingegen erst am 31. Juli.
Wenn ich trotz allem nicht mehr in die Türkei reisen möchte oder meinen Urlaub abbrechen möchte – kann ich das kostenlos tun? Wie ist die Rechtslage?
Das hängt vor allem davon ab, in welche Region der Türkei ich reisen möchte. Bei einem Badeurlaub zum Beispiel in Antalya, dürften Urlauber nach Einschätzung von Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg schlechte Karten haben – oder es fallen Stornierungskosten an, wenn sich die Veranstalter nicht kulant zeigen. Da die Lage dort ruhig sei, hätten Urlauber kein Recht auf kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen.
Wer einen Städtetrip nach Istanbul gebucht hat, dürfte dagegen weniger Probleme bekommen – so bieten die meisten Veranstalter für die Stadt seit dem Anschlag am Flughafen in Istanbul kostenlose Umbuchungen und Stornierungen bis 31. Juli an. Während des Putschversuchs am Freitagabend war der Istanbuler Flughafen geschlossen worden, alle Flüge wurden abgesagt, auch deutsche Airlines hatten Flüge gestrichen. Wer auf einen der Flüge gebucht war, bekommt von der Airline sein Geld zurück oder kann eine Ersatzbeförderung verlangen. Eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es jedoch nicht. „Das ist eindeutig höhere Gewalt, da gibt es kein Geld“, so Fischer-Volk.
Müssen Kreuzfahrtreedereien reagieren?
Die meisten Reedereien mussten nicht mehr reagieren. Sie hatten in den vergangenen Wochen und Monaten nach den Anschlägen bereits fast alle Anläufe der Türkei – allen voran Istanbul – abgesagt. Das gilt zum Beispiel für den deutschen Marktführer Aida Cruises, MSC oder Norwegian Cruise Line. TUI Cruises läuft erst wieder im Oktober Istanbul an. (dpa/jei)