Essen. Die Ferien stehen vor der Tür – und passend dazu steigen die Staulängen und Reisepreise. Um dies zu umgehen, melden viele Eltern ihre Kinder in den Tagen vor oder nach den Ferien krank. Doch Schwänzen kann teuer werden - Bußgelder bis 1000 Euro drohen. Jedes Jahr müssen Hunderte Eltern in NRW zahlen.
Kommenden Montag beginnen offiziell die Schulferien in NRW – Grund genug für einige Eltern, schon am Ende dieser Woche in die Ferien zu reisen. Schließlich ist so häufig ein günstigerer Flug drin oder der große Anreiseverkehr mit langen Staus kann umgangen werden. Doch das ist nicht erlaubt und kann teuer werden.
„Die Schulpflicht gilt bis zum letzten Schultag“, betont Jörg Harm, stellvertretender Sprecher des Schulministeriums NRW. Im Extremfall könnten Bußgelder bis zu 1000 Euro drohen.
Das Ministerium zeichnet Extrem-Szenarien auf, denn die Schulschwänzer in den Tagen unmittelbar vor und direkt nach den Ferien sind in den vergangenen Jahren zu einem richtigen Problem geworden. Die Ferien fransen so aus.
Doppelt so viele Krankmeldungen vor den Schulferien
Während an normalen Schultagen die Zahl der Krankmeldung bei zwei bis drei Prozent liegt, schnelle die Zahl vor und nach den Ferien auf das Doppelte hoch, sagt Hans-Peter Meidinger, Chef vom Deutschen Philologenverband.
Die Bezirksregierung Arnsberg etwa hat im Jahr 2012 insgesamt rund 1500 Bußgeldbescheide wegen Schulschwänzens verschickt, 206 standen in direktem Zusammenhang mit Ferien. 2011 waren es sogar 288 von etwa 1500 Strafgeldern.
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Ähnlich hoch ist die Zahl im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf: 2012 stellte sie von insgesamt 1233 Bußgeldbescheiden 215 für den Zeitraum rund um die Ferien aus. Dabei konzentriert sich das Problem nicht nur auf die Sommerferien. Bereits vor den diesjährigen Sommerferien mussten wieder einige Eltern für Bußgelder in die Tasche greifen. Der Regierungsbezirk Düsseldorf registrierte bis jetzt von 993 Bescheiden 114 vor und nach den Ferien (Ostern und Ende der Weihnachtsferien).
Im Regierungsbezirk Düsseldorf ist ärztliches Attest Pflicht
„Früher war es klarer, dass man sich an Grenzen halten muss als heute“, beklagt Philologenverbandschef Meidinger. Seitdem immer mehr Eltern Flugreisen buchen würden, habe das Problem zugenommen. Ihn ärgert ein solches „unsoziales Verhalten“. Schließlich bekämen die Mitschüler so das Gefühl „die Dummen“ zu sein.
Außerdem setzten Väter und Mütter ein falsches Zeichen: „Eltern sollen ein Vorbild sein. Mit einer falschen Krankschreibung zeigen sie den Kindern, dass man sich nicht an Regeln halten muss“, sagt Meidinger.
Viele Schulen sind deshalb ganz konsequent: Vor und nach den Ferien reicht die schriftliche Entschuldigung der Eltern auch für wenige krankheitsbedingte Fehltage nicht mehr aus, sondern ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden.
So hoch sind Bußgelder für Schulschwänzer vor Ferien in NRW
Doch die rechtliche Lage ist in Nordrhein-Westfalen nicht ganz einheitlich geregelt. Das Schulministerium NRW verweist auf den Erlass Schulversäumnis von 1980, der bis heute Gültigkeit hat. Darin heißt es: „Ein ärztliches Attest ist in der Regel nur dann anzufordern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass gesundheitliche Gründe nur vorgeschoben werden.“ Demnach kann ein solches Attest gefordert werden, gerade vor den Ferien - muss es aber nicht.
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Die Bezirksregierung Düsseldorf geht da weiter. Sie hat alle Schulen im Regierungsbezirk mit einer Rundverfügung dazu aufgefordert, an den Tagen vor und nach den Ferien definitiv ein ärztliches Attest zu verlangen. Die Schulleiter haben hier keinen Ermessensspielraum.
Bußgelder rund um die Ferienzeit deutlich höher
Fehlt ein solches Attest, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren bei der Bezirksregierung eingeleitet. Es folgt eine Einzelfall-Entscheidung und im Zweifel ein hohes Bußgeld. Während Schulschwänzen im Laufe des Schuljahres mit einem Bußgeld von 10 bis 20 Euro pro Fehltag bestraft wird, liegt der Satz vor und nach den Ferien deutlich höher.
Bei Bußgeldern rund um die Ferienzeit wird eine Strafe von 80 Euro pro Tag, pro Kind und pro Elternteil fällig. Reisen beispielsweise Mutter und Vater mit zwei Kindern in den Urlaub, kostet sie jeder Tag 320 Euro Strafe. Eine alleinerziehende Mutter müsste bei zwei Kindern 160 Euro zahlen – pro Tag. Maximal muss jeder Elternteil 500 Euro zahlen – also 1000 Euro bei gemeinsamer Reise von Vater und Mutter. Hinzu kommt bei allen Bußgeldern für die Fehltage noch eine Verwaltungsgebühr - die Bezirksregierung Düsseldorf berechnet dafür noch mal 19 Euro.
Eltern-Vertreter ebenfalls für fixe Schulferien und Sanktionen
Einige Eltern ärgern sich über diese strikten Regeln, kritisieren mangelnde Flexibilität. Diese Beschwerden hört Eberhard Kwiatkowski von der Landeselternkonferenz NRW regelmäßig. Schließlich würden in vielen Schulen kurz vor den Ferien kaum noch Inhalte vermittelt, die Zeit bis zu den Zeugnissen wird mancherorts eher überbrückt. Doch er selbst sieht das als Vater anders: „Ich bin für eine Gleichbehandlung. Es gibt einen fixen Zeitpunkt für die Schulferien und der muss dann auch eingehalten werden.“
Für ihn als Eltern-Vertreter sind auch Bußgelder als Konsequenz völlig in Ordnung. Zwar ärgert Kwiatkowski sehr, dass mit Beginn der Ferien die Reisen erheblich teurer würden, doch das Problem könne so nicht gelöst werden. Er rät Familien, die ein bisschen Geld sparen wollen, sich über Alternativen zu informieren. „Man kann ja auch von den Niederlanden aus fliegen“, sagt er. Und da sind dann vielleicht noch keine Ferien.