München. Gibt der Hausbesitzer die Räumpflicht an seine Mieter weiter, muss er die Einhaltung dieser trotzdem stichprobenartig kontrollieren. Verletzt sich beispielsweise ein Passant auf dem Gehweg aufgrund von Glatteis, haftet auch weiterhin der Hausbesitzer.
Der Hausbesitzer kann die Räumpflicht an seine Mieter abgeben - aber er muss die Einhaltung kontrollieren. Stichprobenartig müsse er nachsehen, ob der Winterdienst ordentlich ausgeführt werde, erläutert der Verein Wohnen im Eigentum in München. Er sollte das protokollieren und Mängel bei der Ausführung festhalten, etwa durch Fotos. So könne er sich im Fall eines Unfalls absichern.
Denn wenn ein Passant etwa vor dem Haus wegen Glätte auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt, müsse der Hausbesitzer sonst dafür haften. Wer die Räumpflicht abgibt, sollte dies auch aus Beweisgründen schriftlich festhalten. (dpa)