Bonn (dapd). Motorradfahrer, die auf neuen Reifen in die Saison starten, sollten die ersten 100 bis 200 Kilometer auf eine besonders gemäßigte Fahrweise achten. Erst dann hätten sich Rückstände aus der Produktion oder eine gegebenenfalls aufgebrachte Schutzschicht verflüchtigt, erklärt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in Bonn.

Immer wieder komme es zu selbst verschuldeten Unfällen, weil nach der Montage von Neureifen warnende Hinweise des Reifenhändlers nicht beachtet worden seien und das Bike samt Fahrer schon wenig später "abgeschmiert" sei. Komme es in solchen Fällen zu Sach- oder gar Personenschäden, drohe wohl möglich der Verlust des Versicherungsschutzes.

"Nach der Montage darf der Reifen nicht sofort voll beansprucht, sondern soll bei gemäßigter Fahrweise eingefahren werden. Erst wenn die bei Neureifen vorhandene glatte Oberfläche im Fahrbetrieb angeraut ist, stellt sich die maximale Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn ein." Diese Empfehlung ist in der Leitlinie zu Motorradreifen des Wirtschaftsverbands der Deutschen Kautschukindustrie festgeschrieben.

"Der technische Hinweis ist aber nicht etwa nur eine unverbindliche Empfehlung, sondern eine Regelung, die ausnahmslos und unbedingt einzuhalten ist", sagt Rechtsanwalt Ulrich Wiemann, Justiziar des Bonner Reifenfachverbands. Wer diese Einfahrvorschriften nicht beachte, riskiere schon im normalen Fahrbetrieb, erst recht aber bei plötzlichen Brems- oder Lenkmanövern infolge der noch unzureichenden Haftung zwischen Reifen und Fahrbahndecke unkontrolliertes Verhalten der Maschine, Stürze oder sogar schwere Unfälle.

Wiemann sagt: "Hinzu kommt, dass im Fall von Schaden oder Unfall überaus fraglich ist, ob die eigene Versicherung, insbesondere Kaskoversicherung zahlt. Denn wer sich an diese Vorschriften nicht hält, handelt grob fahrlässig mit der Folge, dass der Versicherungsschutz mindestens gefährdet ist oder ganz entfallen kann." Aus Haftungsgründen habe der BRV seinen rund 1.800 Mitgliedsunternehmen empfohlen, den entsprechenden Hinweis an Biker-Kunden immer schriftlich zu dokumentieren.

dapd