Essen. . Händler gehen auf die Barrikaden. Sie wollen sich juristisch gegen den Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums zur Wehr setzen, der den freien Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten verbietet. Ein Verband fordert das Ministerium auf, „Falschaussagen“ über die elektronischen Kippen zurückzunehmen.
Das Gezerre um die E-Zigarette geht weiter: Die Händler gehen nun in die Offensive und wehren sich mit juristischer Hilfe gegen den Erlass von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Thilo Heuser, Anwalt aus Schwelm, vertritt die eigens gegründete Interessengemeinschaft. Seine Einschätzung: „Was das Ministerium da tut, ist ein ganz gefährliches Spiel, bei dem es sich sehr weit aus dem Fenster lehnt. Das Vorpreschen kurz vor Weihnachten war unnötig und ist für mich übertriebener Populismus.“
Zwei Verfahren seiner Klienten vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurden im vergangenen Jahr einvernehmlich zum Ruhen gebracht, da alle Beteiligten die Entscheidung der EU Mitte 2012, ob es sich bei der E-Zigarette um ein Arzneimittel handelt, abwarten wollten. Der Vorstoß von Ministerin Steffens sorgte nun dafür, dass das Verfahren fortgeführt wird. „Wie das Gutachten ausfallen wird, weiß ich nicht. Das weiß aber auch das Ministerium nicht“, sagt Heuser.
Verband klagt über umsatzschädigende „Falschaussagen“
Auch der neu gegründete „Verband des eZigarettenhandels“ setzt sich zur Wehr. „An die Adressen des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurden Unterlassungs- und Widerrufserklärungen versendet“, teilt der Verband mit. Hintergrund dieses juristischen Schrittes seien die „zahlreichen Falschinformationen, welche durch die genannten Stellen in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit verbreitet worden seien“. Viele Händler würden deshalb mit spürbaren Umsatzrückgängen kämpfen. Auch würde die Öffentlichkeit in Deutschland verunsichert.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreiben vom Verband der E-Zigaretten-Händler. Von den bisherigen Aussagen zu E-Zigaretten sei derzeit aber nichts zurückzunehmen, sagte er. Nach Ansicht des Ministeriums unterliegt der Handel mit E-Zigaretten arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften. Dadurch wurde der Verkauf in NRW eingeschränkt.
Händler hoffen auf Entscheidung der EU
Dass die Händler trotz des Hinweises auf ein E-Zigaretten-Verbot den Verkauf fortsetzen, hält der Schwelmer Rechtsanwalt Heuser für richtig: „Nur die Bezirksregierung kann eine sofortige Unterlassung aussprechen. Aber mir ist kein derartiger Fall bekannt.“ Den Grund dafür vermutet Heuser in möglichen Regressforderungen. Sollte nämlich die EU den Händlern Recht geben, könnten diese Schadensersatz fordern.
Das Ministerium selbst wollte seinen Aussagen der vergangenen Wochen nichts hinzufügen. (db/we/dapd)