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Während sich große und kleine Wintersportler auf ihre bevorstehenden Rutschpartien mit Ski und Schlitten freuen, steht wieder eine der größten Gefahren im Winter ins Haus. Die Rutschpartie auf Sommerreifen.

Dank einer sehr dehnbaren Auslegung eines Paragrafen der Straßenverkehrsordnung fahren immer noch zu viele Autofahrer mit Sommerreifen auf schneeglatten oder vereisten Straßen.

Der erwähnte Paragraf ordnet zwar „geeignete Bereifung“ an, definiert aber nicht konkret, welche Reifen. Damit haben sich seit Jahren viele Autofahrer einen Freibrief ausgestellt, wenn es um ihre Winterbereifung ging, sie haben die Gefahren im Winter einfach ignoriert. Dies, obwohl Medien, Automobilclubs und einschlägige Internetseiten stets darauf verwiesen haben, dass Sommerreifen auf Grund ihrer härteren Gummimischung und ihres unzureichenden Profils nicht für Schnee, Matsch und Eis geeignet sind. Die Praxis einiger hat immer wieder zu Unfällen, Staus und leider auch zu Verkehrstoten geführt.

Eine Änderung ist jetzt jedoch in Sicht, nachdem ein Oberlandesgericht den angeführten Paragrafen als verfassungswidrig verworfen hat und eine Neuregelung fordert. Seitens der Verkehrsminister der Länder sowie des Bundesverkehrsministers wurde nun die Initiative zu einer konkreten Winterreifenpflicht angeregt. Eine dahingehende Änderung könnte noch vor Wintereinbruch die gefürchtete Rutschpartie mit Sommerreifen beenden. Es wäre zu wünschen, dass damit die Gefahren im Winter um einen großen Teil gemildert werden.