Berlin. Der Verband Privater Bauherren weist darauf hin, dass in vielen Bundesländern zwei Fluchtwege pro Stockwerk in Einfamilienhäusern vorgeschrieben sind. Dabei muss es sich bei Notausgängen nicht um eine Tür handeln - Balkone oder Fenster reichen aus, damit die Feuerwehr die Bewohner retten kann.
In vielen Bundesländern sind in Einfamilienhäusern zwei Fluchtwege je Stockwerk vorgeschrieben. Bauherren und Käufer schlüsselfertiger Gebäude sollten darauf achten, dass es diese in jedem Geschoss mit mindestens einem Aufenthaltsraum gibt. Das sind normale Wohnräume, aber auch Hobby- oder Kellerräume.
Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. Denn seiner Erfahrung nach werde die nötigen Fluchtwege beim Bau nicht immer eingeplant.
Notausgang muss keine Tür sein
Bei dem Notausgang muss es sich nicht um eine Tür handeln. Es reicht auch ein Balkon oder ein Fenster, damit die Feuerwehr Bewohner bei einem Brand retten kann. Im Keller sollte es eine Außentreppe oder einen Lichtschacht geben, durch den man ins Freie klettern kann. (dpa/tmn)